Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 115

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1. Die Ziffern 1 bis 3 lauten wie folgt:

„1. In § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte darf nicht mehr als 10% der Belegschaft betragen. Lehrlinge werden dabei nicht in die Anzahl der Beschäftigten eingerechnet.“

2. In § 10 wird folgender Abs. 7 eingefügt:

„(7) Die überlassene Arbeitskraft hat nach 18 Monaten bei  ein und demselben Beschäftiger auf eigenen Wunsch den Anspruch auf eine Übernahme in die Stamm­belegschaft.“

3. Die bisherige Z 1 entfällt.“

2. Die bisherige Z 2 erhält die Bezeichnung Z 4 lautet wie folgt:

„4.In § 23 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) Die §§ 5 Abs. 3 und 10 Abs. 7 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.““

Begründung

Die Arbeitskräfteüberlassung sollte eigentlich der Abdeckung von Auftragsspitzen die­nen. Allerdings entwickelt sich diese immer mehr zu einem Geschäft gegen die Inter­essen der ArbeitnehmerInnen. Angesichts der Entwicklung, dass bestimmte Branchen immer mehr auf überlassene ArbeitnehmerInnen ausweichen, soll das Verhältnis zwi­schen StammarbeitnehmerInnen und überlassenen ArbeitnerhmerInnen festgelegt wer­den.

Zusätzlich soll das Recht der ArbeitnehmerInnen geschaffen werden, nach 18-mona­tiger durchgehender Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber in die Stamm­beleg­schaft übernommen zu werden.

Die Absenkung des Beitragssatzes zum Sozial- und Weiterbildungsfonds soll entfallen, da die 2016 vereinbarte Arbeitsstiftung für ZeitarbeitnehmerInnen ohne aufrechtes Dienstverhältnis den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen gewährleisten sollte. Diese Stiftung hätte den Zweck des Sozial- und Weiterbildungsfonds, sowie des § 22 c AÜG verstärkt und untermauert. Denn die wichtigste Aufgabe des SWF wäre es, aktuelle und ehemalige ZeitarbeiterInnen zu qualifizieren und etwaige drohende Arbeitslosigkeit abzuwehren. Dafür sollten diese Beiträge verwendet und daher nicht abgesenkt werden.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ragger; er ist aber nicht da. (Ruf bei der SPÖ: Ist ihm nicht wichtig!)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.


13.58.08

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Kollege Vogl hat es ausgeführt, wir beschäftigen uns mit dem Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz, und im Konkreten geht es um diesen Weiterbildungs- und Sozialfonds.

 


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