Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 199

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essant! (Ah-Rufe bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Ja Beppo, was ist mit dir?!) Interessant, das ist kein Problem. Ich könnte euch noch ein paar Sachen über Kollek­tivverträge erzählen, die ihr inzwischen verhandelt habt, die nur Schlechterstellungen sind, aber das machen wir ein anderes Mal. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Frau Klubobfrau der SPÖ hat in ihrem Eingangsstatement aus unserem wunder­baren und für Österreich sehr wichtigen Regierungsprogramm zitiert, dass wir zum Wohle aller Österreicher und Österreicherinnen handeln. Für uns gehören aber auch die Arbeitgeber und Unternehmer dazu; auch das sind Österreicher und Österreicherin­nen.

Und weil Sie uns vorwerfen, dass wir verweigert hätten, mit Experten darüber zu reden: Na, wer sind denn die besten Experten? – Natürlich die beiden Bischöfe, die von dieser Regelung betroffen sind! Und weil wir mit diesen Experten, die wirklich Experten in dieser Sache sind, gesprochen haben, hat sich natürlich die Abänderung des Antrages etwas verzögert. Wenn aber sogar der katholische Bischof und auch der evangelische Superintendent das Ganze für in Ordnung befinden, dann wird das wohl für euch auch passen, oder? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Kurz noch zum Redebeitrag von Frau Holzinger-Vogtenhuber, die hier am Rednerpult war und gesagt hat, es sei ein Blödsinn, wir brauchen dieses Gesetz ja nicht, denn es ist so und so möglich, man kann sich jederzeit einen Urlaubstag nehmen: Ich darf die Kollegin ein bisschen ins Urlaubsgesetz einführen. (Ruf bei der FPÖ: Die hat ja noch nie was gearbeitet!) § 4 des Urlaubsgesetzes besagt nämlich, dass Urlaubsverbrauch und -antritt im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung sämtlicher wirtschaftlicher Interessen zu vereinbaren sind. Vereinbaren heißt, es gibt zwei Partner, die sich über etwas einig werden und dann sagen: Ja, so gilt es!

Die Änderung von uns: Dieser eine zusätzliche persönliche Feiertag oder Urlaubstag (Ruf bei der SPÖ: Es gibt keinen zusätzlichen Feiertag! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) kann ohne Vereinbarung konsumiert werden. Dann steht in § 4 Abs. 3 – und das ist das Wesentliche –, Urlaub kann in zwei Teilen konsumiert werden, wobei aber laut Gesetz ein Teil mindestens sechs Werktage umfassen muss. – Deshalb müssen wir das Gesetz machen, weil die Regierung sonst gegen das Urlaubsgesetz handeln würde, denn darin ist eine tageweise Urlaubskonsumation nicht vorgesehen; deshalb ist das so wichtig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Jetzt bringe ich den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ar­beitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhe­gesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz ge­ändert werden, ein.

*****

(Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.31

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Antrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Andrea Michaela Schartel

Kolleginnen und Kollegen

 


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