Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 216

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

jetzt eingegriffen? In gar kein Recht wird eingegriffen, Frau Kollegin Sandler! Offen­sichtlich haben Sie es nicht verstanden oder Sie wollen es nicht verstehen oder Sie glauben Ihren Gewerkschaftsfunktionären zu viel. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das sollten Sie nicht tun, lesen Sie es sich selbst durch! Es würde manchen von Ihnen guttun, wenn Sie schon selbst nicht arbeiten wollen oder arbeiten können, weil Sie es verlernt haben, weil Sie es nie gemacht haben, raus in die Betriebe zu gehen. Sprechen Sie doch einmal mit den Menschen, die dort tagein, tagaus arbeiten! Für die ist das eine virtuelle Debatte, die verstehen Ihre Aufregung ja überhaupt nicht.

Meine Damen und Herren! Da werden Sie auch nicht mehr Tritt fassen, denn das Einzige, was Sie als SPÖ produzieren, sind Faulheit, Feigheit und Neid. Das ist sozu­sagen der Fokus, den Sie heute hier gelegt haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.  Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen eines, ich schließe heute hier mit einem Zitat von Franz Josef Strauß – ich weiß nicht, ob Sie ihn noch kennen oder ob Sie ihn kennen wollen –, er hat einmal gesagt: „Irren ist menschlich, aber immer irren ist“ sozialistisch. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf: ... sozialdemokratisch!)

19.12


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.12.53

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Abgeordnete Belakowitsch hat in ihrer Rede behauptet: „Nie­mandem ist etwas weggenommen worden.“ – Das ist unrichtig. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Der richtige Sachverhalt lautet: Am 19.1.2019 hat der Europäische Gerichtshof fest­gestellt, dass die Regelung im Arbeitsruhegesetz und im Feiertagsruhegesetz rechts­widrig ist und dass jeder einen Anspruch auf den Karfreitag als Feiertag hat. (Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch. – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Ab 20.1.2019 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf diesen Feiertag. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben auch jene Regelungen weggenommen, die in Betriebsvereinbarungen fest­gelegt sind. Ich weise darauf hin, dass Sie jedem Österreicher, jedem Arbeitnehmer, der in Österreich arbeitet, einen Feiertag weggenommen haben (Abg. Rosenkranz: Ist trotzdem falsch!), denn – Vorrang des europäischen Rechts vor dem österreichi­schen – das führt genau dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

19.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Nehammer, Sie gelangen zu Wort. – Bitte schön. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)


19.14.00

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geschätzte Damen und Herren! Es wurde wieder behauptet, und es ist falsch. Es wurde für 96 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher kein Feiertag gestrichen, das ist die Wahrheit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Der Europäische Gerichtshof hat nach einer Klage, die von der rot dominierten Arbei­terkammer unterstützt wurde, von einem Atheisten eingebracht wurde, festgestellt, dass eine kleine Gruppe in Österreich, in diesem Fall die Angehörigen der evange­lischen Kirchen und die Altkatholiken, bevorzugt wird, weil sie einen Feiertag mehr hat. Das ist das Faktum. Wir mussten also eine Lösung finden, die für alle gleich Bestand


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite