9.21

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit unserem neuen Sozial­hilfe-Grundsatzgesetz bringen wir die Fairness und die soziale Gerechtigkeit in unser Land zurück – Fairness für unsere Österreicherinnen und Österreicher, weil wir nicht wollen, dass weiterhin hart verdientes Steuergeld an ausländische Wirtschaftsflüchtige verteilt wird (Beifall bei FPÖ und ÖVP); Fairness für unsere hart arbeitenden Menschen in diesem Land (Abg. Loacker: Wer schreibt Ihnen denn solches Zeug? Um 1,50 Euro geschrieben! – Zwischenruf des Abg. Schellhorn), die jeden Tag Leistung erbringen, weil es nicht länger sein darf, dass viele unserer steuerzahlenden Arbeiter, Ange­stell­ten und Unternehmer unter dem Strich schlechter dastehen als jene, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten wollen (Beifall bei FPÖ und ÖVP); Fairness für unsere sozial wirklich Bedürftigen durch zielgerichtete Hilfe für jene Menschen, die wirklich unsere Hilfe brauchen, nämlich natürlich Personen, die arbeiten wollen, aber leider nicht können.

Meine Damen und Herren! Sprechen wir einmal über den bedauernswerten Zustand, der von den sozialdemokratisch geführten Regierungen zu verantworten ist! (Abg. Leichtfried: Wer schreibt Ihnen so was? Eine schlechte Arbeit!) Reden wir über die Missstände, die von der rot-grünen Landesregierung in Wien nicht nur achselzuckend hingenommen werden, sondern mit Zähnen und Klauen verteidigt werden, weil Rot-Grün die illegale Einwanderung braucht, fördert und mit der Mindestsicherung auch künftig fördern will! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: ... unfassbar! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Kommen wir zu den Fakten: Derzeit befinden sich mehr als 12 600 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in unserem Land, die von der Mindestsicherung leben. Von der rot-grünen Landesregierung in Wien wurde diese fremde Armutszuwanderung jah­relang unterstützt und gefördert. (Abg. Krainer: Herr Präsident, nicht schlafen!) Näm­lich wie? – Indem diesen Personen vom ersten Tag an die volle Mindestsicherung zuerkannt wurde. Diesen Missstand beseitigen wir mit unserem Grundsatzgesetz: Es wird keine Mindestsicherung mehr für subsidiär Schutzberechtigte geben, in Überein­stimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben wird diese nunmehr auf soziale Kernleis­tungen, sprich: auf die Grundsicherung, beschränkt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der zweite Punkt: Für ausreisepflichtige Personen wird es künftig überhaupt keine An­sprüche mehr geben. Man muss sich das einmal vorstellen: Bisher wurde ausreise­pflichtigen Personen, also illegalen Einwanderern, deren Ausreisepflicht am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens letztinstanzlich festgestellt wurde, in manchen Fällen unverändert weiterhin Mindestsicherung – oder sonstige soziale Hilfeleistungen – ge­währt. (Ruf bei der ÖVP: Ungeheuerlich!) Diese Bundesregierung stellt nun klar: Illegale Einwanderer haben in unserem Land nichts verloren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Diese Personen müssen so schnell wie möglich ausreisen und sollen nicht weiterhin Sozialleistungen beziehen. Wir stellen nun endlich diesen Sozialmagneten ab. (Abg. Leichtfried: Ist das die falsche Rede, Frau Ministerin? Haben Sie das vorher durchgelesen?)

Künftig werden bei der Gewährung von Sozialhilfe auch fremdenpolizeiliche und inte­grationspolitische Ziele im gesamtstaatlichen Interesse angemessen zu berücksich­ti­gen sein. Diese Fairness, meine Damen und Herren, haben sich unsere Staatsbürger, unsere Österreicherinnen und Österreicher wirklich verdient. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Fairness bringt dieses Gesetz endlich auch für alle hart arbeitenden Menschen in unserem Land, vor allem für jene Menschen in Österreich, die bereits jahrelang einen Beitrag für Österreich und für unser Sozialsystem geleistet haben. Es macht keinen Sinn, unser Land durch attraktive Sozialleistungen für Einwanderer attraktiv zu machen, die womöglich gar nicht arbeiten wollen. Ganz im Gegenteil: Es macht Sinn, für leistungswillige Menschen attraktiv zu sein, die dann aber in einer Notlage auch voll von ihren bisherigen Leistungen profitieren können. Das ist sinnvoll und gerecht, für Missbrauch gibt es daher keinen Platz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Derzeit sind mehr als die Hälfte aller Mindestsicherungsbezieher keine österreichi­schen Staatsbürger. Das ist ein erschreckend hoher Anteil, meine Damen und Herren. Diese Mindestsicherungsbezieher müssen natürlich – von schutzwürdigen Ausnahmen abgesehen – dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Diese Bereitschaft ist aber nichts wert, wenn es keine Arbeitgeber gibt, die einen Mindestsicherungsbezieher ein­stellen wollen. Dieses Problem betrifft nicht Personen, die typischerweise am Arbeits­markt vermittelbar sind und nur vorübergehend Mindestsicherung beziehen. Dieses Problem betrifft vor allem Personen, die neu zugewandert sind, schlecht Deutsch sprechen und über keine Qualifikation verfügen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Es kann aber nicht sein, dass Bezieher, die qualifiziert und vermittelbar sind, schlech­tergestellt werden als Bezieher, die unqualifiziert und unvermittelbar sind. Genau das war aber bisher der Fall. Wir schaffen Fairness für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer. Wir aktivieren unvermittelbare Zuwanderer, indem wir einen Teil der Sozial­hilfeleistungen in arbeitsmarktbezogene Sachleistungen umwandeln, in Deutschkurse oder, wenn bereits ausreichend Deutschkenntnisse bestehen, in sonstige berufliche Qualifizierungsmaßnahmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir stellen sicher, dass Integrationsleistungen erfüllt werden, dass Wertekurse besucht werden und dass Deutsch gelernt wird. Erst nach Abschluss dieser grundsätzlichen Integration, nach Herstellung einer grundsätzlichen Vermittelbarkeit am österreichi­schen Arbeitsmarkt, also erst dann, wenn ein entsprechender Wille gezeigt wurde, selbst Leistungen für unsere Gesellschaft zu erbringen, ist es gerechtfertigt, Mindest­sicherung zu gewähren (Beifall bei FPÖ und ÖVP), denn Integration ist vor allem eine Holschuld der Zuwanderer und keine Bringschuld der österreichischen Aufnahme­ge­sellschaft.

Mit dem neuen Grundsatzgesetz schaffen wir auch weitere Anreize, die es den Men­schen erleichtern, wieder in das Erwerbsleben einzusteigen. So wird künftig bei einem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben ein hoher Freibetrag vorgesehen. Bis zu 35 Prozent des Nettoeinkommens werden für den Zeitraum eines vollen Jahres nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet. Dadurch werden gezielt jene arbeitsfähigen Bezieher belohnt, die Sozialhilfe wirklich als vorübergehende Hilfe zur Selbsthilfe begreifen und auch tatsächlich bereit sind, wieder in das Erwerbsleben einzusteigen und nicht mehr von den Leistungen der Sozialhilfe abhängig zu sein.

Immer wieder wurden wir zu Unrecht mit falschen Zahlen und falschen Argumenten kritisiert. So wurde etwa wiederholt behauptet, das dritte Kind wäre nur 43 Euro wert. Das ist eine Zahl, die falscher nicht sein kann. Man fragt sich schon, ob diese Kritiker, vor allem die Kritiker aus den Reihen der Sozialdemokratie, den Entwurf überhaupt gelesen haben. (Abg. Heinisch-Hosek: Was ist denn das für eine Unterstellung? Das ist wirklich unfassbar! – Abg. Drozda: 140 Stellungnahmen, Frau Ministerin! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Erstens verpflichtet das Gesetz dazu, Mehrleistungen, die zur weiteren Unterstützung hinsichtlich des Lebensunterhalts für Minderjährige vorgesehen sind, auf alle Minder­jährigen gleichmäßig aufzuteilen. Das bedeutet, dass bei einem Haushalt von Mindest­sicherungsbeziehern für das dritte Kind wie für jedes Kind (Abg. Heinisch-Hosek: 1,50 Euro am Tag!) rund 133 Euro monatlich gewährt werden – 133 Euro monatlich pro Kind! Zweitens stellt das Gesetz klar, dass die Familienbeihilfe und sonstige familien­bezogene Leistungen des Bundes nunmehr einheitlich nicht angerechnet werden dürfen, also zusätzlich zu leisten sind. Somit stehen jedem Haushalt mit drei Kindern durchschnittlich weitere 612 Euro an Familienbeihilfe zur Verfügung. In manchen Län­dern, meine Damen und Herren, war das bisher nicht der Fall. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Einem Haushalt von Mindestsicherungsbeziehern können also auch künftig – und wir sprechen hier nur über den Unterhalt für die Kinder – monatlich circa 1 000 Euro gewährt werden; das sind 333 Euro pro Kind.

Richtig ist, dass die Leistungen für die Kinder nunmehr degressiv gestaffelt sind. Diese Staffelung ist aber richtig, notwendig und gerecht. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer erhält keine weitere Unterstützung und kein höheres Nettoeinkommen, egal ob er zwei, drei oder fünf Kinder hat. (Abg. Vogl: ... Familienbonus, Frau Ministerin!) Wir wollen nicht länger zusehen, wie Großfamilien mit zehn Kindern und mehr – es handelt sich meist um Familien aus dem afrikanischen und arabischen Raum (Abg. Heinisch-Hosek: Unfassbar! Unfassbar!) – Sozialleistungen in einer Höhe beziehen, die von durchschnittlichen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen unterm Strich niemals er­reichbar ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Drozda: Absicht oder Unwissenheit?)

Unser Grundsatzgesetz bringt endlich Fairness für bedürftige Personen, die arbeiten wollen, aber nicht arbeiten können. Ich nenne Ihnen hier abschließend nur fünf Bei­spiele, die ebenso zur sozialen Fairness beitragen (Zwischenruf des Abg. Jarolim): erstens der Katalog an schutzwürdigen Personen; zweitens die Alleinerzieher; drittens die Menschen mit Behinderung; viertens wird vor allem der Zugriff der Sozialbehörden auf das Eigenheim künftig für drei Jahre ausgeschlossen sein. Österreichische Arbeits­lose, die bereits etwas geleistet und gespart und sich Wohneigentum geschaffen haben, aber unverschuldet in Not geraten sind, brauchen künftig keine Scheu zu haben, Mindestsicherung zu beziehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Und fünftens: Unsere flexible und sozial gerechte Härtefallregel ermöglicht es den Ländern, zielgerecht Menschen mit Sachleistungen jeder Art zu unterstützen und Personen zu helfen, die wirklich unverschuldet in Not geraten sind.

Unser Grundsatzgesetz bringt Fairness für Staatsbürger, Fairness für Erwerbstätige und Hilfe für jene, die Hilfe brauchen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.33

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Klubobmann Leichtfried hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.