21.21

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Als ich diesen Antrag zum ersten Mal gesehen habe, war mein erster Eindruck und meine erste Reaktion: schon wieder ein Unter­suchungsausschuss! – Dann habe ich genauer hingeschaut und dann habe ich ge­sehen, das ist ein Antrag auf eine Rechnungshofprüfung.

Es ist ein Antrag, der in jeder Hinsicht ungewöhnlich ist: ungewöhnlich, was die Be­gründung betrifft, ungewöhnlich, was die Themenbereiche sind, die geprüft werden können, und ungewöhnlich, was die Befristung für den Prüfungszeitraum betrifft.

Wie lautet die Begründung? – Die Begründung lautet: Die frühere Gesundheits­minis­terin und derzeitige Klubobfrau der SPÖ habe bei der Klubklausur der SPÖ im Jänner gesagt, dass ein Hausärztemangel bestehe. Dieser Hausärztemangel sei aber darauf zurückzuführen, dass die ehemalige Gesundheitsministerin und ihre Vorgänger nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen hätten. Die jetzige Frau Bundesministerin habe aber schon Maßnahmen getroffen, die diese Mängel beheben. Frau Ministerin Hartinger-Klein hat das heute auch bestätigt. Sie hat heute bereits gesagt, was sie schon alles gemacht hat.

Wenn man sich nun diese Begründung anschaut, dann fragt man sich, warum der Rechnungshof das nun prüfen soll, was in der Vergangenheit versäumt wurde. Wenn die Frau Ministerin ohnedies schon diese Mängel oder einen großen Teil der Mängel durch Maßnahmen behoben hat, dann weiß man ja offenbar, was fehlt oder was falsch gelaufen ist.

Wozu daher eine Prüfung durch den Rechnungshof? – Diese Prüfung durch den Rech­nungshof hat offenbar den Zweck, die politische Verantwortung für nicht getroffene Maßnahmen, für Fehlentwicklungen festzustellen. Die politische Verantwortung festzu­stellen, ist aber Aufgabe eines Untersuchungsausschusses und nicht Aufgabe des Rechnungshofes.

Nehmen wir an, der Rechnungshof prüft wirklich nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem er laut Antrag prüfen soll. Was macht der Rechnungshof dann? – Er stellt dann fest, in der Vergangenheit hat Frau Rendi-Wagner das und das versäumt, aber Gott sei Dank ist es vielleicht schon durch Frau Hartinger-Klein behoben. Welche Empfehlung gibt der Rechnungshof dann ab?

Das heißt also, dieser Antrag, dass der Rechnungshof prüfen solle, ist verfehlt. Der einzige Zweck kann nur sein, Munition für die parteipolitische Auseinandersetzung zu bekommen. Das ist aber nicht die Aufgabe einer Rechnungshofprüfung.

Außerdem – da bin ich nun bei Frau Kollegin Greiner – wird der Rechnungshof dadurch blockiert. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt!) Ressourcen des Rechnungshofes werden dadurch gebunden und er kann dafür etwas anderes nicht prüfen. Die Unab­hängigkeit des Rechnungshofes darf sich aber nicht nur darin zeigen, wie er prüft und zu welchem Ergebnis er kommt, der Rechnungshof muss auch entscheiden können, was er prüft. Daher sind wir gegen diesen Antrag. (Beifall bei NEOS, SPÖ und JETZT.)

21.25

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Povysil zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Povysil – auf dem Weg zum Rednerpult –: Herr Präsi­dent, ich war nicht darauf gefasst! Ich dachte, ich komme später dran!)