21.56

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Ich kann mich dem Dank an die Frau Präsi­dentin des Rechnungshofes und an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die wert­volle Arbeit, die sie im Dienste der Republik leisten und so für die Qualität des öffentlichen Dienstes sorgen, nur anschließen.

Anschließen möchte ich mich auch dem, was Frau Kollegin Greiner betreffend das Budget des Rechnungshofes gesagt hat: Da ist noch Luft nach oben. Der Rech­nungshof kann nicht alle Planstellen besetzen, weil er nicht die notwendigen Mittel hat, und die Rücklagen sind schon fast zur Gänze aufgebraucht.

Es gibt aber noch einen anderen Bereich, in dem die Bedingungen für den Rechnungs­hof verbessert werden sollen, ja, im Interesse von uns allen verbessert werden müssen, und das sind die Kompetenzen des Rechnungshofes, vor allem die Kompe­tenz, öffentliche Unternehmen zu prüfen, wenn der Bund zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist oder wenn die öffentliche Hand tatsächlich beherrscht. – Tatsächlich beherrschen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, und das bringt Unsicherheit hinein. Wir haben das Verfahren am Verfassungsgerichtshof erlebt, das dazu geführt hat, dass der Rechnungshof den Flughafen Wien nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt prüfen darf. Es ist eigentlich eine totale Verschwendung, wenn der Rechnungshof Ressourcen darauf verwenden muss, dass er die Berechtigung bekommt, etwas zu prüfen.

Morgen werden wir das auch zum Thema machen, im Zusammenhang mit einem anderen Bereich, in dem eine Erweiterung der Kompetenzen des Rechnungshofes dringend notwendig ist, und zwar dem Parteiengesetz. Der Rechnungshof ist zwar zuständig, die Rechenschaftsberichte der Parteien zu prüfen, er darf das aber inhaltlich nicht tun; es ist eine eher formale Prüfung.

Der nächste Punkt ist: Der Rechnungshof erstellt den Rechnungsabschluss für den Bund. Auch das ist längst überholt: Den soll der Bund erstellen, und der Rechnungshof soll das prüfen.

Noch zwei andere Bereiche, in denen eine legistische Änderung notwendig ist: Das eine ist, dass die Stellungnahmefrist von drei Monaten verkürzt werden sollte; das ist viel zu lang. Das Zweite ist: Die geprüften Institutionen sollen verpflichtet sein, von sich aus dem Rechnungshof zu melden, was sie mit den Empfehlungen gemacht haben: ob sie sie umgesetzt haben, und wenn nicht, warum nicht. Jetzt gibt es ein Nachfrage­verfahren und eine Follow-up-Prüfung. Wir haben das auch schon im Ausschuss be­sprochen, und es ist jetzt unsere Aufgabe, für diese legistischen Anpassungen zu sorgen, damit der Rechnungshof seine Dienste für die Republik noch besser erfüllen kann. Danke. (Beifall bei den NEOS.)

21.59

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Plessl. – Bitte.