22.47

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte noch einmal festhalten: Warum macht der Rechnungshof diesen Bericht? Es ist dies kein klassischer Prüfbericht, sondern es handelt sich hier um eine Sonderaufgabe des Rechnungshofes. Wir machen und erfüllen diese Aufgabe aufgrund des Bezügebegrenzungsgesetzes. Wir sind verpflichtet, alle zwei Jahre die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen zu berichten, aufgeschlüsselt nach Branchen, Berufs­gruppen, Funktionen, nach Frauen und Männern.

Wie gesagt, der Rechnungshof hat diesen Bericht für 2016/2017 Ende Dezember 2018 vorgelegt, in Kooperation mit der Statistik Austria. Wir arbeiten da zusammen, weil wir natürlich Datenquellen brauchen. Wir machen eine deskriptive Darstellung, wir ana­lysieren nicht die Ursachen. Die Schlüsse aus dem Bericht zu ziehen, aus den Fakten, die wir Ihnen liefern, liegt natürlich bei Ihnen.

Die Frage, wer es macht, ist davon getrennt, dass ich es für wichtig halte, dass es einen derartigen Einkommensbericht gibt, weil er darlegt, wo die Unterschiede in den Einkommen liegen, die Unterschiede in sozialer Stellung, in der Frage der Beschäfti­gungsverhältnisse, Vollzeit, Teilzeit, atypische Beschäftigungen, unselbstständig, selbst­ständig Erwerbstätige, Pensionistinnen und Pensionisten und natürlich auch viele ver­schiedene andere Faktoren, die da eine Rolle spielen.

Wir versuchen, diesen Einkommensbericht verständlich darzulegen. Wir haben einen Übersichtsfolder auf sechs Seiten gemacht, wo Sie sofort sozusagen überblicksartig sehen, wie die Unterschiede zwischen Frauen und Männern sind, wie die Unterschiede nach Bundesländern sind, auch nach Branchen, nach Bildung et cetera.

Es wurde schon besprochen, wie das Medianeinkommen ist und wie das Einkommens­verhältnis zwischen Männern und Frauen ausschaut. Ich möchte dabei einen Punkt hervorheben: Natürlich hängt alles sehr stark vom Wirtschaftsbereich ab, in dem eine Person unselbstständig beschäftigt ist. Unterschiede gibt es zwischen den Branchen, aber auch innerhalb von Branchen, etwa in der Dienstleistungsbranche. Und es gibt Zusammenhänge mit dem Ausmaß von Teilzeit- und Saisonbeschäftigung und mit dem Frauenanteil.

Ich möchte drei Branchen hervorheben, etwa Energieversorgung: Da korrespondiert ein sehr hohes mittleres Einkommen mit einem hohen Vollzeitanteil und einem gerin­gen Frauenanteil. Im Bereich Gesundheit und Soziales gibt es ein relativ geringes mittleres Einkommen bei geringstem Vollzeitanteil und höchstem Frauenanteil. Und im Bereich Beherbergung und Gastronomie gibt es das geringste mittlere Einkommen bei geringem Vollzeitanteil und hohem Frauenanteil.

Ich möchte jetzt schon zum Ende kommen, denn jeder kann im Bericht tagtäglich und nicht nur heute, sondern das ganze Jahr nachlesen, woran es hakt und welche Schlüsse man daraus zieht. In diesem Sinne, glaube ich, ist das eine gute Arbeits­grund­lage für den Nationalrat. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

22.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Zanger, ich bitte Sie, den vergleichenden Ausdruck zu Betriebsräten und Gewerkschaftern, den Sie gewählt haben, zurückzunehmen. (Abg. Zanger: Ich weiß gar nicht, worum es geht!) Sind Sie bereit, den Ausdruck, den Sie vergleichend zu Gewerkschaftern und Betriebsräten laut Protokoll getätigt haben, zurückzunehmen: „was das für Beidl sind“? (Abg. Zanger: Ich wollte sagen: Trinken wir lieber ein Seidel!) – Bitte? (Abg. Zanger: Ich wollte sagen: Trinken wir lieber ein Seidel! – Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP.) Nehmen Sie ihn zu­rück? – (Abg. Zanger nickt bejahend.) – Danke.

Zu Wort gemeldet hat sich noch Herr Abgeordneter Lindner. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte.