23.13

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof beschäftigt sich immer wieder mit dem Thema Schule und Unterricht. Im letzten Rechnungshofausschuss haben wir vier Berichte beraten, das waren zwei Follow-up-Überprüfungen zum Thema Schulver­suche und Schulstandorte in Oberösterreich und in der Steiermark und dann zwei, wie ich glaube, sehr relevante Themen aus der heutigen Zeit: das Thema der IT-Betreuung an Schulen und das Thema inklusiver Unterricht, Umsetzung der Verpflichtungen aus der Behindertenkonvention. Ich denke, dass alle Berichte auch immer wieder auf­zeigen, wo es Schwächen im Schulwesen gibt, wo es auch strukturelle Fragen gibt und weiterhin Handlungsbedarf besteht.

Bei der Follow-up-Überprüfung der Schulversuche muss der Rechnungshof an sich ein Lob aussprechen, denn es kam tatsächlich zu einer gewaltigen Reduktion der Zahl von Schulversuchen, und zwar durch das Bildungsreformgesetz 2017 und das Schulrechts­än­derungsgesetz. Schulversuche wurden ja oft auch dazu verwendet, sozusagen die starren Regelungen des Schulrechts ein wenig zu umgehen oder um letztlich keine Entscheidung hinsichtlich der Umsetzung zu treffen. Der Rechnungshof mahnt immer wieder ein, dass Schulversuche auch richtige Ziele und Vorgaben haben müssen, damit man sie evaluieren und dann tatsächlich in das Regelschulwesen implemen­tieren kann.

Was die übrigen Bereiche betrifft, IT-Betreuung an Schulen, aber auch Inklusion und Schulstandorte, sieht man die Schwächen, die sich aus der zersplitterten Aufgaben­verteilung im Schulbereich ergeben, denn es geht immer um die Frage der Zustän­digkeit für Lehrpersonen auf der einen Seite und um die Schulerhaltung auf der anderen Seite. Betreffend IT-Betreuung an Schulen ist die zentrale Aussage: Lehrerin­nen und Lehrer, Pädagoginnen und Pädagogen sollen sich auf den Unterricht und die pädagogisch-fachliche Komponente konzentrieren und nicht auf technische Angele­genheiten im Zusammenhang mit der IT.

In der Praxis lässt sich das nicht immer so leicht trennen, und es gibt dann eine Überschneidung im allgemeinen Pflichtschulbereich, wo drei Gebietskörperschaften involviert sind. Da gibt es österreichweit unterschiedliche Modelle: In einzelnen Län­dern gibt es Gebietsbetreuungsmodelle, und ich muss auch sagen, wir begrüßen es an sich, wenn die Länder sich darum kümmern, dass es zu einer Standardisierung kommt, aber es gibt dann auch die Tendenz, dass Lehrpersonen im technischen Bereich zur IT-Betreuung herangezogen werden, und dann gibt es Verschiebungen in der Kosten­tragung, weg von den Schulerhaltern hin zum Bund, der ja letztlich die Lehrpersonen finanziert.

Umgekehrt ist es aber auch so, dass oft der Bund zu wenig tut und ein Land Bun­desschulen unterstützt. Das entsteht eben alles aus dieser Verwobenheit heraus, und da verlangen wir eine Klärung – eine Klärung der Zuständigkeiten, eine Klärung, wie wir Anforderungen im Bildungssystem heutzutage tatsächlich erfüllen wollen.

Ähnlich verhält es sich auch im Bereich des inklusiven Unterrichts, denn auch im Zusammenhang mit inklusivem Unterricht ist es so, dass vieles die Schulerhaltung betrifft – wenn man etwa an das Gebäude denkt, an Barrierefreiheit, wenn man an das Pflege- und Hilfspersonal denkt, bei dem sich die Frage stellt, wer denn rechtlich dafür zuständig ist, deren Klärung aber immer noch ansteht; da geht es auch darum, dass der Bund aufgrund des Finanzausgleichs Sonderpädagogikressourcen zur Verfügung stellt, die aber möglicherweise nicht mehr passend sind. Das hat sich etwa auch am Beispiel Kärnten oder Tirol gezeigt.

Also wir glauben, dass da noch einiges zu tun ist, um tatsächlich einen gelingenden Unterricht gestalten zu können, denn zersplitterte Zuständigkeiten sollen niemals zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern gereichen.

Im Bereich der Schulstandorte geht es auch um die Frage des Einsatzes von Lehr­personal an einzelnen Schulen und die äußere Schulorganisation, die die Länder beziehungsweise die Gemeinden – wo sie im Pflichtschulbereich auch Schulerhalter sind – machen. Dazu braucht es unseres Erachtens Bildungskonzepte, dazu braucht es optimale Standortkonzepte, die wirklich eine gerechte Planung nach einzelnen Kom­ponenten – nach der Frage der Schülerzahlprognosen, nach der Frage des ganz­tägigen Betreuungsangebotes und möglicherweise nach der vorhandenen Gebäudeka­pazität – ermöglichen.

Man hat Bildungsdirektionen eingerichtet, aber natürlich hat man die Kompetenz­zer­split­terung de facto noch nicht gelöst. Wir werden uns das genau anschauen. Wir werden uns bei den Schulstandorten natürlich auch genau anschauen, wie sich die Cluster letztlich auswirken.

Was ich noch sagen möchte, ist, dass die Kinder im Mittelpunkt stehen – das sagen immer alle Bildungspolitiker –, aber das Wichtige sind digitale Kompetenzen, die eben tatsächlich auch gemessen werden. Es gab keine fundierte Einschätzung zur Situation der digitalen Kompetenz an den Schulen, und es fehlte da eine Evaluierung. Das ist heutzutage zentral.

Betreffend Kinder mit Behinderungen und inklusivem Unterricht möchte ich eigentlich den Herrn Bildungsminister zitieren, der im Ausschuss gesagt hat, dass Inklusion ein wichtiges Thema ist, an dem die Gesellschaft gemessen wird. – Diesen Worten kann ich mich nur anschließen, und ich möchte auch sagen, dass der Rechnungshof aner­kennt, dass es Modellregionen gibt. Jetzt gilt es, aus diesen Erkenntnissen zu lernen, und da muss man ein Resümee ziehen und eine Präzisierung des Begriffs der Inklu­sion auch für Österreich herbeiführen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und JETZT.)

23.19

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Angela Baumgartner ist als nächste Red­nerin zu Wort gemeldet. – Bitte.