Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 98

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit, nicht angenommen.

13.57.572. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (478 d.B.): Bundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikerge­setz 2019 – ZTG 2019) (530 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine Damen und Herren, wir kommen nun zum 2. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.58.21

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Es geht jetzt um das Ziviltechnikergesetz. Mit dieser Novelle reformieren und modernisieren wir heute das Berufsrecht für diese Berufsgruppe. Die Fachgebiete, in denen Ziviltechniker befugt sind, Leistungen zu erbringen, sind für jeden Ziviltechniker spezifisch. Der Umfang der Befugnisse des einzelnen Ziviltechnikers umfasst dabei das gesamte Spektrum seiner jeweiligen individuellen Universitäts- oder Fachhochschulausbildung.

Wer ist also von dieser Novelle betroffen? – Es sind zum einen die Architekten und zum anderen die Ingenieurkonsulenten für die Bereiche Bau, Wasserbau und Umwelt­technik, Vermessung, industrielle Technik, Raum- und Landschaftsplanung.

Ziviltechniker sind nach erfolgreicher Ablegung einer Prüfung und Vereidigung berech­tigt, das Staatswappen zu führen. Dies unterstreicht auch die Wichtigkeit dieses Be­rufsstandes.

Das Ziviltechnikergesetz hat eine sehr lange und sehr bewegte Geschichte, der wir heute mit dieser Novellierung ein Kapitel der Modernisierung hinzufügen. Diese Moder­nisierung und Reformierung war notwendig, weil sich die Anforderungen an den Be­rufsstand in den letzten 15 Jahren massiv verändert haben. Es streben viele junge, en­gagierte Persönlichkeiten in diesen Berufsstand; gerade in meinem Heimatbundesland Salzburg hat der Herr Landeshauptmann vor Kurzem wieder neun junge Ziviltechniker vereidigt.

Was novellieren wir mit diesem Gesetz? – Der Hauptgesichtspunkt ist die Zusammen­führung des Ziviltechnikergesetzes und des Ziviltechnikerkammergesetzes zu einem Bundesgesetz. Dieses Bundesgesetz besteht aus zwei Hauptstücken: Das erste regelt das Berufsrecht und das zweite die berufliche Vertretung durch die Ziviltechnikerkam­mer. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Eckpunkte dieses Berufsrechts sind einerseits die Liberalisierung der Regelungen über die praktische Betätigung – das ist sehr wichtig, weil damit Bürokratie wegfällt – und andererseits das Thema Digitalisierung, nämlich vor allem die Schaffung der Mög­lichkeit, Anträge auf elektronischem Wege einzubringen; das entspricht ja auch der Hauptzielsetzung der Regierung, nämlich in Österreich digitaler zu werden.

Dazu kommt noch, dass Personen, die eine Ziviltechnikerbefugnis anstreben, künftig schon als außerordentliche Mitglieder in die Berufsvertretung, in die Kammer aufge­nommen werden können sollen. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt für jene jungen Personen, die in diese Berufsgruppe streben.

Unser Ziel der Zusammenführung und Liberalisierung von berufs- und kammerrechtli­chen Bestimmungen ist mit diesem Gesetz erreicht, und das freut uns. Ich möchte


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