Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 114

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Das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik ist natürlich einmal – grob umschrieben – die Versorgung unserer heimischen Bevölkerung mit qualitativ wirklich hochwertigen, vor allem aber auch leistbaren Lebensmitteln. Weitere ganz wichtige Punkte dabei sind die Erhaltung der Produktionsgrundlagen, der Klimaschutz, der Ressourcenschutz und die Pflege unserer heimischen Kulturlandschaft. Gerade in letzter Zeit waren unsere Almen sehr viel in Diskussion. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir wissen aber, dass all die­se Maßnahmen, die aus Sicht der Landwirtschaft über die Produktion von Lebensmit­teln hinausgehen, nur möglich sind, wenn das Agrarbudget auch ausreichend dotiert ist.

Ich stehe dazu, dass Leistungen, die die Landwirtschaft erbringt, auch honoriert wer­den müssen. Dies ist aber nur über die Produkte nicht mehr möglich. Wir sind an die Weltmarktpreise gebunden. Wir schaffen es nicht mehr, die Landwirtschaft über die Produkte zu finanzieren, das kann nur über Ausgleichszahlungen passieren.

Ein ganz kleines Beispiel: Ich habe 1989 die Landwirtschaft von meinen Eltern über­nommen und habe damals für einen Kilo Stierfleisch 62,50 Schilling Schlachtpreis be­kommen, das sind umgerechnet 4,54 Euro. Heute, 30 Jahre später, reden wir von 3,92 Eu­ro. Das ist die Realität.

Als Bürgermeister habe ich noch die kleine Bitte, dass wir hinsichtlich der zweiten Säu­le, der ländlichen Entwicklung, bei den Projekten, die umgesetzt werden können, wirk­lich genau schauen, denn da sind manchmal Projekte dabei, die aus meiner Sicht dazu dienen, den Agenturen Umsatz zu verschaffen, die aber in keinster Weise nachhaltig sind.

Ein weiterer Teil des Berichtes befasst sich mit dem Wasser. Es ist geplant, dass die Europäische Kommission im Jahr 2019 die Trinkwasserrahmenrichtlinie überarbeitet, und da wird ganz speziell die Frage der kleinen Anlagen aufkommen. Ich bin selbst Bürgermeister einer Gemeinde, in der wir circa 20 000 bis 25 000 Kubikmeter Wasser verkaufen. Derzeit ist jährlich eine Überprüfung notwendig, die circa 2 000 Euro kostet. Der Wasserpreis beträgt 1 Euro für den Kubikmeter, das heißt, wir haben circa 20 000 bis 25 000 Euro Umsatz. Die Europäische Kommission plant, dieses Untersuchungs­intervall zu verkleinern, die Untersuchungen von einer auf zehn pro Jahr zu erweitern. Das würde eine Verzehnfachung der Kosten der Überprüfungen auf 20 000 Euro be­deuten, und wir müssten mit einem Schlag den Wasserzins in der Gemeinde verdop­peln.

Da, glaube ich, ist es ganz wichtig, dass die Europäische Kommission von ihrer Art des Gleichmachens, von ihrer Art, immer alles gleich zu behandeln, wirklich abweicht und unterschiedliche Maßstäbe anwendet, dahin gehend, ob wir hier in Österreich größten­teils wirklich qualitativ höchstwertiges Trinkwasser haben oder ob die Parameter ir­gendwo im Osten Europas anzuwenden sind, wo man mehrfach aufbereitetes Wasser verwendet. Da hoffe ich, dass man einen Unterschied macht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.46


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte.


14.46.35

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Frau Ministerin­nen! Es gibt ein ganz kleines, viel zu kurzes Kapitel im Bericht, das sich mit der Klima­politik beschäftigt. Als Einstimmung für den Dringlichen Antrag, den wir in 10 bis 15 Mi­nuten zu diskutieren beginnen, möchte ich einfach nur feststellen: Die österreichische Regierungspolitik hat zu diesem Kapitel jede Art von Verantwortung hintangestellt und ist sich ihrer Verantwortung ganz offensichtlich nicht bewusst. Die gesamte Wissen­schaft ist sich einig: Wenn wir so weitermachen, kommt es zur Katastrophe.

 


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