15.21
Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Mitglieder des Hohen Hauses! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Frauen ihre Familien ernähren können. Sie ist eine Möglichkeit, dass Frauen frei wählen können, ob und wie viel sie auch außerhalb des Familienverbandes arbeiten. Sie ist eine Möglichkeit, dass Frauen aus Partnerschaften, in denen sie und ihre Kinder Gewalt erleben, ausbrechen. Sie ist eine Möglichkeit der kommenden Sozialhilfe neu, Armut und Altersarmut zu vermeiden. Sie ist ganz einfach die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen. Das ist aber nur mit Rahmenbedingungen wie etwa qualitativ hochwertigen und flexiblen Kinderbetreuungseinrichtungen und ähnlichen Maßnahmen möglich – dafür hat die Politik zu sorgen und damit auch diese Bundesregierung! (Beifall bei der SPÖ.)
Daher bringe ich folgende Anträge ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Förderungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert kleine und mittelständische Unternehmen verstärkt staatlich zu fördern, um eventuelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr unabhängig vom Wohnort sicherzustellen und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Maßnahmen zur Verbesserung von Vereinbarkeit“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern zu treffen, insbesondere ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie eine leichte Erreichbarkeit der Betreuungseinrichtung sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, Rechtsgrundlagen für vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung zu schaffen und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Verbot stereotyper Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, ein Verbot von stereotypen und die Entfaltung beschränkenden Darstellungen in Text und Bild in Kinder- und Jugendmedien in Kinderbetreuungseinrichtungen rechtlich zu verankern, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtsspezifische Fluchtgründe“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Parlament eine gesetzliche Regelung vorzulegen, wonach LGBTIQ-Flüchtlingen als besonders vulnerable Gruppe im Asylrecht behandelt werden, und somit eine weitere wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“
*****
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.25
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Förderungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert kleine und mittelständische Unternehmen verstärkt staatlich zu fördern, um eventuelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr unabhängig vom Wohnort sicherzustellen und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Maßnahmen zur Verbesserung von Vereinbarkeit
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern zu treffen, insbesondere ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie eine leichte Erreichbarkeit der Betreuungseinrichtung sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, Rechtsgrundlagen für vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung zu schaffen und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Verbot stereotyper Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, ein Verbot von stereotypen und die Entfaltung beschränkenden Darstellungen in Text und Bild in Kinder- und Jugendmedien in Kinderbetreuungseinrichtungen rechtlich zu verankern, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtsspezifische Fluchtgründe
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Parlament eine gesetzliche Regelung vorzulegen, wonach LGBTIQ-Flüchtlingen als besonders vulnerable Gruppe im Asylrecht behandelt werden, und somit eine weitere wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“
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Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Sandler hat jetzt sechs Entschließungsanträge ordnungsgemäß eingebracht, daher stehen sie auch mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte.