18.07

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Außenministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit ein paar Klarstellungen. Zum einen: Wir als SPÖ und auch der Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses haben sehr wohl einen Terminvorschlag für einen Außenpolitischen Ausschuss im Mai gemacht, er wurde aber abgelehnt. Zum Zweiten: Die Frist für die Umsetzung dieses Gesetzes ist bereits im Frühling des letzten Jahres abgelaufen. Wir hatten also jede Menge Zeit, das auch in einen Außenpolitischen Ausschuss, der regulär getagt hätte, zu bringen – da war überhaupt kein Problem.

Was den von Herrn Klubobmann Gudenus geschilderten Fall des IS-Kämpfers betrifft: Was hat das Innenministerium in diesem Fall gemacht? Warum hat das Innen­minis­terium nicht verhindert, dass er zum Beispiel wieder zurückkommt? (Abg. Gudenus: Na, Entschuldigung - -!) Und: Was im Konkreten hat dieses Konsulargesetz damit zu tun? – Das ändert überhaupt nichts an der Situation, die Sie gerade geschildert haben; überhaupt nichts. Das hat damit nichts zu tun. Sie gehen nirgendwo darauf ein.

Ich möchte Ihnen vorlesen, was das Justizministerium in seiner Stellungnahme ge­schrie­ben hat, nämlich zu § 3 Abs. 3 – das ist derjenige, in dem es um die Ein­schränkung des konsularischen Schutzes geht – und Abs. 4, in dem es um die Ableh­nung des konsularischen Schutzes geht.

Das Justizministerium schreibt:

„Nach dem vorgeschlagenen Abs. 3 kann die Gewährung konsularischen Schutzes in den aufgelisteten Fällen eingeschränkt werden. Damit soll der zuständigen Behörde offenbar ein weites Ermessen eingeräumt werden. Das Ausmaß dieses Ermessens sollte genauer umschrieben und durch entsprechende Ermessensleitlinien ergänzt werden [...]. Die Einräumung von Ermessen ohne jede Eingrenzung, in welchem Sinn das Ermessen auszuüben ist, wäre unzulässig [...].“

„Darüber hinaus bezieht sich der Vorbehalt des vorgeschlagenen Abs. 3“ – und selbi­ges gilt dann auch für Absatz 4 – „seiner Formulierung nach auf alle Aufgaben der Konsularbehörden und daher vom Wortsinn her auch auf Verfahren zur Erlassung von Bescheiden [...]. Solchen Verfahren liegen aber typischerweise subjektive Rechte von Personen (Parteien) zu Grunde, die daher einen Erledigungsanspruch gegenüber der zuständigen Behörde haben. Ein pauschaler Vorbehalt könnte in einem Spannungs­verhältnis zu verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Sachlichkeitsgebot und dem Rechtsstaatsprinzip, stehen.“

Jetzt ergänzen Sie zwar im Gegensatz zum Ministerialentwurf einen Absatz 5, in dem Sie das auf den jeweiligen Einzelfall abstellen und in dem Sie auch schreiben, dass die Wahrung der Verhältnismäßigkeit natürlich gegeben sein muss, es ist aber nach wie vor ein unglaublich breites Ermessen, das Behörden da eingeräumt werden soll.

Um dieses Beispiel der Gesundheit noch einmal zu strapazieren: Da geht es nicht nur um österreichische Kinder, die möglicherweise eine Krankheit haben, konsularischen Schutz brauchen, weil sie einen Pass verloren haben, oder was auch immer, sondern da geht es zum Beispiel auch um jede Menge Entwicklungshelfer und Entwicklungs­helferinnen, die konsularischen Schutz brauchen, die zum Beispiel aus einem Ebolage­biet kommen und möglicherweise ein gesundheitliches Problem haben, das man vielleicht erst Wochen später feststellen wird können.

Natürlich werden wir diesen Menschen sowohl konsularischen als auch medizinischen Schutz gewähren. Das kann ja wohl keine Frage sein, dass wir diese Leute nicht einfach außen vor lassen. Es kann nicht sein, dass aufgrund einer vollkommen über­schießenden Regelung, die Sie in diesem Gesetz vorsehen, rein aufgrund von Ermes­sen von Beamten auf einmal Leute von menschenrechtlichem, grundrechtlichem Schutz ausgeschlossen werden sollen (Zwischenruf des Abg. Herbert), dass das zulässig ist. Und von IS-Kämpfern ist da drinnen – mit Verlaub – keine Rede.

Wir werden diesem Gesetzentwurf ganz sicher nicht zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Lopatka. – Bitte.