18.17

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Außenminister! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lopatka! Wir NEOS erachten das Gesetz auch für sehr sinnvoll, weil Rechtssicherheit dadurch geschaffen wird, dass man einmal kodifiziert. Wir sind, wie Sie gesagt haben, auch schon dazu verpflichtet, weil wir eine EU-Konsularrichtlinie umzusetzen haben und schon über der Frist sind, und nicht nur wegen terminlicher Probleme, sondern schon sehr lange.

Das bringt mich zu einem generellen Problem: Diese Bundesregierung geht sehr oft sehr verantwortungslos mit der Gesetzgebung um. Wichtig ist der kurzfristige mediale Erfolg, und wenn sie den erzielen will, dann wird schon einmal – husch, pfusch – ein Gesetz zusammengeschustert; ich erinnere an die Arbeitszeitflexibilisierung oder an den Karfreitag. Eilig hat sie es auch, wenn sie plötzlich merkt, dass man eine EU-Richtlinie umzusetzen hat. Auch diese Konsularrichtlinie hat sie hinterrücks erwischt. Die Bundesregierung ist aber so geschickt, dass sie sich denkt: Wenn wir jetzt schon dringend ein Gesetz erlassen müssen, dann verkaufen wir es auch gleich als dringend, als Mediengag. Es wird schon keiner merken, dass das gar nicht so dringend ist. (Ruf: Was Sie alles wissen!)

Also wurde Druck auf die Opposition ausgeübt, dieses Gesetz schnell, schnell durch das Parlament zu peitschen: Wir brauchen einen extra Ausschusstermin, wir müssen schnell das Konsulargesetz beschließen. Und völlig ohne Not als kleines Geschenk an die „Kronen Zeitung“ packt man die schon zitierten Paragrafen mit der folgenden Bestimmung hinein: „Die Gewährung konsularischen Schutzes [...] kann abgelehnt werden, wenn die betroffene Person [...] nur unter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer Personen oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geschützt werden könnte.“

Dann stellt man sich hin, wie jetzt zum Beispiel auch Kollege Gudenus, und sagt: Wir helfen sicher keinem IS-ler mit österreichischer Staatsbürgerschaft, der irgendwo in Syrien oder im Irak in einem Häfn sitzt! – Man tut, als hätte man etwas Neues erfunden und den Radikalismus wieder einmal besiegt.

Aber wie verhält es sich wirklich? – Erstens: Bereits jetzt sind sicherheitspolitische Überlegungen, entsprechende Einschränkungen des konsularischen Schutzes völker­rechtlich möglich. Die Bundesregierung hat also – wie schon so oft – wieder etwas erfunden, was es schon gibt.

Zweitens, Herr Kollege Gudenus (Abg. Gudenus befindet sich im Gespräch mit Abg. Tschank) – macht nichts –: Diese Bundesregierung scheint keine Ahnung zu haben, wie viele Österreicherinnen und Österreicher, die für den IS gekämpft haben, sich derzeit in Syrien und im Irak aufhalten, in welchem Zustand sie sind und ob sie die Absicht haben, zurückzukehren. – Und das ist gefährlich, Herr Kollege Gudenus.

Drittens, Herr Kollege: Weder im Irak noch in Syrien gibt es eine österreichische Botschaft. Dort konsularischen Schutz zu bekommen ist also ohnehin sehr schwierig.

Viertens, Herr Kollege Gudenus und Herr Kollege Lopatka: Damit die betroffenen Personen kein Sicherheitsrisiko für Österreich werden, indem sie illegal und von unseren Sicherheitskräften unbemerkt wieder einreisen können, ist es ratsam, den Kontakt nicht abzubrechen. Konsularischer Schutz ist auch eine Möglichkeit, festzu­stellen, wo sich eine gefährliche Person befindet, und sie möglicherweise in Haft zu nehmen. Außerdem gehen durch einen Kontaktabbruch und Zeitverlust unter Um­ständen Beweise für ein mögliches Strafverfahren im Zusammenhang mit den grau­samen Verbrechen des IS verloren, die dafür wichtig und notwendig sind.

Da es sich bei dieser Sache im Gesetz um eine Kannbestimmung und nicht um eine Sollbestimmung handelt und, wie gesagt, die Verweigerung von konsularischem Schutz sowieso schon völkerrechtlich möglich ist, werden wir zustimmen. Wir warnen jedoch davor, diese neue Bestimmung für mehr als diesen populistischen Medien­aufschlag heranzuziehen, der sich in den Wortmeldungen des Kollegen Gudenus und auch schon des Kollegen Lopatka angekündigt hat.

Sollten im Vollzug des Gesetzes Fälle auftauchen, in denen Österreich konsularischen Schutz verweigert, weil man innenpolitisch etwas gewinnen will, und dann kommen IS-Kämpfer unbemerkt zurück in unser Land, weil man den Kontakt verloren hat und sie nicht in Gewahrsam nehmen konnte, dann ist das die Verantwortung der Bundes­regierung. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Zadić.)

18.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Kneissl. – Bitte.