Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. Die De­batte ist geschlossen.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen, den Gegenstand an den Außenpolitischen Ausschuss rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Rückverweisungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 512 der Beilagen.

Ich darf jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung er­suchen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lopatka, Neubauer, Krist, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beibehaltung der ge­übten Behördenpraxis bei der konsularischen Unterstützung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und daher ist der Entschließungs­antrag angenommen. (E 69)