18.34

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Es geht um die Abschaffung von sogenannten Gold-Plating-Bestimmungen. Grundsätzlich kann man darüber diskutieren, in welcher Form und in welcher Art und Weise das geschehen soll – ein großer Wurf ist das nicht.

Mir tut nur eine Bestimmung wirklich besonders weh: Im Immobilien-Investment­fonds­gesetz und im Investmentfondsgesetz werden Bestimmungen verändert. Erstens ein­mal werden auch bei der Gründung solcher Fonds Bestimmungen für die Verwaltungs­gesellschaft festgelegt, und normalerweise – dafür ist ein Aufsichtsrat ja da – müsste der Aufsichtsrat diese Bestimmungen genehmigen, denn es können ja Bestimmungen sein, die nicht unbedingt zielführend sind. Das heißt, der Sinn und Zweck dieser Genehmigung ist wohl einleuchtend: Im Grunde genommen muss bei der Gründung jeder Firma irgendjemand diese Spielregeln festlegen.

Das wird weggenommen, man nimmt dem Aufsichtsrat das Recht, diese Bestim­mungen zu beurteilen, auch die Änderung der Bestimmungen zu beurteilen, und sagt: Nein, das alles brauchen wir nicht!, nämlich zu den Anteilseignern, die das Geld her­geben. Wenn die Verwaltungsgesellschaft die Spielregeln ändert, können mitten­drin, während der Laufzeit des Fonds die Bestimmungen geändert werden, und dann braucht es keine Genehmigungen durch den Aufsichtsrat mehr. Das könnte aber eine Bestimmung sein, die die Gesellschaft schädigt, denn es könnte ja eine Bestimmung sein, mit der sich der Manager seinen Bonus erhöht. Das ist sicherlich eine Belastung für die Firma, und der Aufsichtsrat hätte da zumindest die Aufsichtspflicht und müsste auch zustimmen, wenn der Bonus geändert wird.

Nachher prüft es die FMA, die darf aber nicht prüfen, ob es Bestimmungen gegen die Gesellschaft sind, sondern nur die berechtigten Anlegerinteressen vertreten. Das heißt, wenn der Bonus nicht gegen die Anlegerinteressen verstößt, kann, auch wenn die Firma das gar nicht verträgt, im Grunde genommen niemand mehr einen Einspruch erheben, wenn bei diesen Investmentfonds oder bei diesen Immobilieninvestmentfonds eine Änderung eintritt.

Ich halte das für brandgefährlich, weil es den Anlegerschutz massiv schädigt und natürlich einen Freibrief für die Manager, die dort tätig sind, beinhaltet. Ich halte das wirklich für gefährlich! Ich glaube, das hat sich niemand überlegt, oder man bedient die Spendenzahler, die ganz massiv im Immobilienfonds-, Investmentfondsgeschäft tätig sind. Ich vermute Zweiteres, weil hier natürlich wieder Klientelpolitik betrieben wird, weil man die Manager dieser Immobilienfonds damit in eine massiv bessere Situation bringt. Das halte ich für brandgefährlich – für Rechtsanwälte ist das ein Paradies für Klagen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Steinacker ist zu Wort gemel­det. – Bitte.