18.37

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, ich sage: Endlich ist es so weit! Endlich gehen wir gegen Bürokratismus, unnötiges Verzögern und die Belastung unserer Unternehmerinnen und Unternehmer vor! Wir schaffen überbordende For­malis­men, überbordenden Bürokratismus ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Das ist der erste Schritt, um unsere Unternehmerinnen und Unternehmer zu entlasten und sie dorthin zu bringen, wieder das zu tun, wofür sie da sind, nämlich gut zu wirtschaften, unser prosperierendes Österreich weiter nach vorne zu bringen und Arbeitsplätze für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen. Das ist das, was Sie tun sollen, und nicht, überbordende Bürokratismen zu fördern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Gold Plating heißt nichts anderes als Vergolden. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinien gibt es gewisse Spielräume, und diese Spielräume kann man sozusagen übererfüllen. Übererfüllen hat für unseren seinerzeitigen Koalitionspartner immer bedeutet, dass es von dessen hohen Übererfüllungsbürokratismenstandards keinen Weg zurück gab, wir mussten diesem einfach ganz, ganz oft, um Umsetzungen von Richtlinien zu bewerk­stelligen, nachgeben.

Jetzt ist es so, dass man sich das in einem Bottom-up-Prozess sehr genau angeschaut hat. Eingebunden waren die Unternehmerinnen und Unternehmer, eingebunden waren die Stakeholder, eingebunden waren die entsprechenden Beamten in den Ministerien – und letztendlich wurde es durch dich, Herr Bundesminister, umgesetzt. Alle gemein­sam haben geschaut, wo, in welcher EU-Richtlinie aufgrund von Mehrfachmeldungen, Zwei- und Dreifachinformationen, die gegeben werden, Prüf- und Zulassungsvor­schriften, die man in zu engen Zeitabständen gesetzt hat, überbordende Bestim­mun­gen sind und wo und wie man diese zurücknehmen kann, um wieder ein Wirtschaften zu ermöglichen.

Danke noch einmal für diese breite Einbindung! Ich glaube, ganz wesentlich ist, dass wir unseren Unternehmerinnen und Unternehmern wieder die Luft zum Atmen geben, die sie brauchen.

Herr Kollege Wittmann, ich habe mich ja wirklich gefreut, dass du dich heute zu diesem Thema zu Wort gemeldet hast, das du, sage ich einmal, vielleicht in Verwirrung so dargestellt hast. Ich sage nicht, dass du Unkenntnis hast, aber du hast es ja schon im Ausschuss relativ ungenau formuliert und nicht ganz genau gewusst, worum es geht.

Ich darf jetzt einfach zu der Bestimmung, so wie sie vorgesehen ist, Folgendes festhalten: Es handelt sich um zwei verschiedene Materien. Die eine Materie im Invest­mentfondsgesetz behandelt das Verwaltungsentgelt und die Bestimmungen des Fonds. Das heißt, wenn der Fonds aufgelegt wird: Was darf ein Investmentfonds als seine Vergütung verrechnen? Und: Wie schauen die Bedingungen aus, zu denen dieser Fonds aufgelegt wird? (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) – Langsam, langsam, ich komme schon dazu, zum Fehler! Diese Kosten werden einerseits, und zwar bei Schaffung und Auflegung eines Fonds, vom Aufsichtsrat, von der Depotbank und von der FMA bewilligt – so weit, so gut, da ist der Aufsichtsrat natürlich eingebunden.

In weiterer Folge arbeitet dieser Fonds operativ. Er gestaltet, er betreut die Anleger, er verbucht Zins- und Dividendenzahlungen. Und sollte es im Laufe seiner Fondstätigkeit zu Veränderungen kommen, dann ist es zukünftig so geregelt, dass der Aufsichtsrat nicht mehr befragt werden muss, weil dieser schon seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hat, sondern nur – und das ist der Punkt – die Depotbank und die FMA. Das heißt, die Depotbank und die FMA prüfen sehr wohl: Die Depotbank muss zustimmen und die FMA bewilligen, und das darf sie nur und ausschließlich, wenn etwas geändert wird, im Interesse aller Anteilinhaber.

Herr Kollege Wittmann hat uns soeben gesagt – da hätte ich mich schon zu einer tatsächlichen Berichtigung melden können –, dass die Managementgehälter dann nicht vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen, die Manager können sich ihre Boni er­höhen oder auszahlen oder was auch immer. – Herr Kollege Wittmann, in § 17a Investmentfondsgesetz ist sehr detailliert geregelt, was ein Fondsmanager verdienen kann. Und die EU‑Richtlinie hat rechtlich vorgegeben, dass selbstverständlich alle Managergehälter und alle Boni, die zu zahlen sind, vom Aufsichtsrat zu bewilligen sind. Da gibt es keine Änderung. Das heißt – für alle Bürgerinnen und Bürger, denn die Kollegen im Nationalrat haben das ja verstanden –, es ist ein Unterschied, ob ein Manager ein Gehalt bezieht und dieses Gehalt sehr wohl auch weiterhin vom Auf­sichtsrat kontrolliert wird und ob man die Veränderung von Bestimmungen nicht mehr dreifach überprüfen lässt, sondern „nur“ – unter Anführungszeichen – durch Depotbank und Finanzmarktaufsicht entsprechend kontrollieren lassen.

Ich meine – und da wird mir jeder von uns, der draußen bei den Menschen und bei den Unternehmen ist, beipflichten –, wichtig ist, überbordende Bürokratien endlich abzu­stellen. Wir schaffen es und werfen diesen Ballast ab. Wir geben Raum zum Wirt­schaften. Wir nehmen uns als Messlatte für die 160 Maßnahmen, die noch kommen sollen, natürlich den Arbeitnehmerschutz, den Konsumentenschutz und den Umwelt­schutz, wo, wie wir glauben, die österreichischen Standards wichtig und richtig sind, aber dort, wo es um Formalismen geht, bekämpfen wir den überbordenden Bürokratis­mus! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte.