19.51

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in Freistadt im Mühlviertel zwischen der Wirtshauskuchl der einen Großeltern und dem Bauernhof der anderen Großeltern groß geworden. Wie Sie vielleicht wissen, liebe Kollegen, sind sowohl der Stammtisch als auch die Bauernstube ein zentraler Ort der Kommunikation. Darum weiß ich sehr genau, dass es immer weniger Betriebe in unseren ländlichen Regionen gibt, die vom Ertrag der Landwirtschaft leben können. Im Bezirk Freistadt gibt es circa 4 500 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, und viele meiner Bekannten sind potenzielle Hofübernehmer, aber auch Hofübernehmerinnen.

Mit der heutigen Novelle des Anerbengesetzes attraktivieren wir die Hofübergaben. Meine Vorredner haben es schon ausgeführt: Bisher war ein Hof dann ein Erbhof, wenn er zum Ertrag von mindestens zwei erwachsenen Personen diente. Das ist in unserer Zeit aber immer seltener der Fall, denn immer öfter müssen Bauern und Bäuerinnen den Hof im Nebenerwerb bewirtschaften und Familienmitglieder arbeiten gehen. Darum bin ich wirklich sehr glücklich, dass wir heute diese Novelle beschließen, denn wir bessern nach. Zukünftig wird ein Hof auch dann ein Erbhof sein können, wenn er nur mehr zum Ertrag einer erwachsenen Person dient.

Das klingt vielleicht wie eine Kleinigkeit, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Praxis hat das durchaus Relevanz, denn wir wissen von Übergabeverfahren in der Vergangenheit, bei denen diese bisherige Regelung zu Betriebszerschlagungen geführt hat. Wir machen also ein Zugeständnis an die geänderten Lebensrealitäten im ländlichen Raum.

Bewährtes erhalten und verbessern lautet das Motto hinsichtlich der Punkte im Justiz­bereich, die wir gerade diskutieren. Wir erleichtern Dolmetschern und Sachverstän­digen auch den Zugang zu den Gerichtsgebäuden. Sie müssen zukünftig – ähnlich wie Rechtsanwälte – die Sicherheitsschleuse nicht passieren.

Was noch viel wesentlicher ist und was ich abschließend erwähnen möchte, ist, dass wir heute einen Fehler im Bundesverwaltungsgerichtsgesetz beheben, denn mit dieser Novelle machen wir es möglich, dass elektronische Eingaben auch außerhalb der Amtsstunden des Bundesverwaltungsgerichtes, die von 9 bis 15 Uhr gelten, frist­gerecht eingereicht werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir hier heute in dieser Sache im 21. Jahr­hundert ankommen, trägt vor allem eine Handschrift, und zwar die Handschrift des Kollegen Fürlinger, der aus seiner Erfahrung, aus der Praxis als Anwalt weiß, dass das Internet in Anwaltskanzleien nicht nur zwischen 9 und 15 Uhr aufgedreht ist, sondern weit darüber hinaus. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Wow!)

19.55

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Wimmer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.