19.55

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! In dieser Gesetzesnovelle werden die allgemein beeideten und gericht­lich zertifizierten Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher von der Sicherheitskontrolle bei Gerichten ausgenommen. Sie bekommen nun – wie Rechts­anwälte – nach Vorlage ihrer Ausweise unkontrollierten Zugang. Termine können so in Zukunft ohne Verzögerungen wahrgenommen werden.

Weiters regelt diese Novelle die verpflichtende Nutzung des Elektronischen Rechts­verkehrs durch Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Die direkte Übermittlung von Dokumenten und Gutachten ans Gericht entspricht damit dem zeitgemäßen Bedürfnis nach raschen und kurzen Arbeitsabläufen.

So weit, so gut; diese Änderungen werden natürlich auch von der SPÖ begrüßt. Es bleiben jedoch Mängel. Leider erhalten nicht alle mit dem Gericht in Verbindung stehenden Berufsgruppen erleichterten Zugang. Hauptamtliche Bewährungshelfer sind genauso vertrauenswürdig wie Sachverständige, müssen sich aber weiterhin ausweisen und unterliegen nach wie vor den Sicherheitsbestimmungen.

Wie bereits mehrfach angesprochen bleibt eine große Baustelle, das ist die Entloh­nung. Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen und der Österreichische Ver­band der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher kritisieren in ihren Stellungnahmen den Entwurf des Bundesgesetzes. Leider wird mit dieser Novelle nicht gleichzeitig die Bewältigung weiterer dringender, seit Jahren anstehender Anlie­gen in Angriff genommen. Deren Entlohnung ist und bleibt nach dem Willen der Regierung weiterhin viel zu gering. Wir verfolgen diese Entwicklung mit Sorge. Die Aufgabe der Sachverständigen und Dolmetscher wird immer komplexer und gleich­zeitig finanziell immer unattraktiver.

Die Gebührensätze wurden seit dem Jahr 2007, also seit 12 Jahren, nicht mehr erhöht. Im selben Zeitraum wurden jedoch die dem Staat zufließenden Gerichtsgebühren viermal erhöht. Unter diesen Voraussetzungen ist kaum mehr Nachwuchs zu finden. Eine Überalterung ist bereits eingetreten und wir befürchten künftig einen massiven Qualitätsverlust bei den Gerichtsverfahren.

Zusammenfassend: Die SPÖ wird diesem Regierungsvorschlag wegen der ersten kleinen Verbesserungen und Vereinfachungen im Justizwesen zustimmen. Es bedarf jedoch rasch weiterer Schritte. (Beifall bei der SPÖ.)

19.57

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Moser. – Bitte.