20.15

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Kollegin Griss! Das österreichische Amtshaftungsrecht ist etwas, das den Bürger vor Fehlverhalten, schuldhaftem Fehlverhalten eines in hoheitlicher Ver­waltung tätigen Beamten – bis hin zum Richter der zweiten Instanz – schützt. Bei Vermögensschäden kann sich der Geschädigte dann an die Republik wenden. Wenn er den Prozess gewinnt oder wenn die Republik diesen anerkennt, sind die Ver­mögensschäden eben zu bezahlen.

Dieses Amtshaftungsrecht kennt – und das haben Sie richtig festgestellt – keinen Unterlassungsanspruch für irgendwelche Äußerungen. Es keimen in mir allerdings gewisse Zweifel, dass da wirklich ein praxisrelevanter Gesetzesvorschlag vorliegt. Auch als interessierter Zeitungsleser ist es mir nicht bekannt, dass die österreichische Beamtenschaft, für die ich hier durchaus eine Lanze zu brechen vermag, sich dadurch auszeichnet, dass sie dem rechtshilfesuchenden Bürger oder dem beamtshandelten Bürger durch kreditschädigende Äußerungen in irgendeiner Weise einen Schaden zuführt. Mir sind keine solchen Fälle bekannt. Ich glaube auch, dass man bei Äußerung und Gegenäußerung da oder dort ein gewisses Maß an Gelassenheit an den Tag legen kann. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Insbesondere dann, wenn sich das eine oder andere Mitglied eines Vereins oder einer NGO mit einem sogenannten politischen Beamten – wie Sie das gesagt haben – öffentlich zofft, ist die Antwort des Beamten nicht unmittelbar sofort eine kredit­schä­digende. Gelegentlich darf man sich auch wehren. Und es gibt eine klare Grenze, das ist das Strafrecht, die üble Nachrede. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Das alles gilt auch für Beamte, und das schützt den Bürger und jenen, der sich dann durch irgendeine Äußerung belastet fühlt.

Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass wir das brauchen. Ich halte über­haupt nichts davon, das Regime der Amtshaftung zu durchbrechen, damit man direkt auf den Beamten oder Richter durchgreifen kann. Ich halte auch nichts davon, dass wir dann wieder Ausnahmebestimmungen machen müssen, dass wir dann den Richter wieder ausnehmen. Ich glaube, dass das wenig praxisrelevant ist. Ich glaube, dass es nicht notwendig ist, dass wir diesen Anspruch kreieren, und dass das österreichische Amtshaftungsrecht ausreichend ist. Ich habe schon größere Gesetzes­lücken gesehen als diese. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.18

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.