Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesmi­nister! Meine Frage beschäftigt sich mit dem Thema erneuerbare Energie.

Wir sind ja als Republik Österreich sehr gut unterwegs, sind ein Vorreiter, wenn es da­rum geht, den Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtaufkommen zu beurteilen; da sind wir sehr weit vorne. Zum Beispiel gewinnen wir im Strombereich schon jetzt bereits über 70 Prozent Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Wir werden diesen Weg als Bundesregierung selbstverständlich intensiv fortsetzen. Das Ziel muss sein, den Anteil der fossilen Energieträger stark zurückzudrängen und irgendwann einmal am Ende des Tages gänzlich zu ersetzen. Das ist sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als selbstverständlich auch aus Klimaschutzgründen sinnvoll.

Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm, in der #mission 2030 bereits klare strategische Ziele definiert. Jetzt geht es darum, das im Gesetz konkret herunterzubre­chen.

Meine Frage lautet:

106/M

„Welche Schwerpunkte hat das zukünftige Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. – Tatsächlich liegt es uns wirklich sehr am Herzen, dass wir in Österreich für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein markt­konformes, ein wettbewerbsfähiges und vor allem auch ein innovationsfreundliches Fördersystem sicherstellen.

Versorgungssicherheit ist da für uns natürlich immer ein ganz großes Schlüsselthema. Tatsächlich wird uns das nur gelingen, wenn wir auf alle Bereiche der erneuerbaren Energie setzen, sehr stark auch dezentral ausbauen und uns vor allem auch das The­ma der Sektorkopplung ganz zentral ansehen. Die Stromwärme, das Mobilitätssystem und die Sektorkopplung – diese drei Bereiche sowie auch der Bereich Greening the Gas spielen da eine ganz wesentliche Rolle. Wir setzen also sehr stark darauf, er­neuerbare Energien ins Gassystem einzuspeichern.

Ein zentraler Punkt wird für uns auch sein, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dort zu ermöglichen, wo beispielsweise Gemeinschaftsanlagen errichtet werden sollen. Das Ziel ist es, das den Gemeinden und Regionen in Zukunft zu ermöglichen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kassegger, bitte.

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Meine Zusatzfrage hat auch mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz zu tun, ganz konkret ist meine Frage nämlich: Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die Umsetzung im Rahmen dieses Ge­setzes aus?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Wir wol­len, dass das Gesetz am 1. Jänner 2020 in Kraft tritt, das heißt, wir werden das EAG noch vor dem Sommer in Begutachtung schicken.

Ein Beschluss im Nationalrat ist auf jeden Fall vor Jahresende möglich, wenn wir ge­meinsam an diesem Ziel festhalten, Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Wir haben in der Vergangenheit, in den letzten Monaten, gesehen, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit manchmal nicht so einfach zu erreichen ist, weil auch aus Parteikalkül dagegengestimmt wird. Ich würde in diesem Zusammen­hang wirklich bitten, Parteipolitik hintanzustellen, dem Klimaschutz den Vorrang zu ge­ben und entsprechend am Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz mitzuwirken.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Duzdar. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Frau Ministerin! Zur Biomasse werden wir heute ja noch kommen. Meine Zusatzfrage betrifft das Thema Bekämpfung der Energiearmut. Da haben Sie ja angesprochen, dass das in der #mission 2030 vorkommt und dass Ihnen das ein wichtiges Anliegen ist.

Daher ist meine Frage ganz konkret: Welche Maßnahmen möchten Sie im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes setzen, um in Hinkunft weitere Schritte zu setzen, um Energiearmut zu bekämpfen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Die Leistbarkeit der Energie und damit einhergehend na­türlich auch eine effiziente Energieproduktion stehen für uns an oberster Stelle. Tat­sächlich ist es aber auch so, dass wir heute mit unserer Abstimmung dazu einen Bei­trag leisten werden.

Wir haben ja im Zuge der Novelle des Ökostromgesetzes gemeinsam mit dem Koali­tionspartner erstmals eine Regelung betreffend Befreiung von sozial schwachen bezie­hungsweise einkommensschwachen Haushalten von der Ökostromabgabe zum Be­schluss vorgelegt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammen­arbeit.

Wir setzen in diesem Bereich sukzessive Akzente. Wir wollen Energie vor allem auch leistbar machen und all jenen, die es sich aufgrund der einkommensschwachen Situa­tion nicht leisten können, entsprechende Hilfestellungen zur Verfügung stellen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 9. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Schell­horn. – Bitte.