Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3371/J bis 3402/J
2. Anfragebeantwortungen: 2901/AB bis 2903/AB
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 1. Quartal 2019 (Vorlage 44 BA)
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen (BBU-Errichtungsgesetz – BBU-G) und das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (594 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 2009 geändert wird (593 d.B.)
Unterrichtsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird (595 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen und die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen und das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens geändert wird (596 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (592 d.B.)
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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 3402/J der Abgeordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Bekämpfung des Rechtsextremismus in allen seinen Formen – klares Bekenntnis zur Europäischen Union – klares Bekenntnis zur liberalen Demokratie und zum Rechtsstaat“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2898/AB
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich ferner mitteilen, dass gemäß § 92 der Geschäftsordnung ein Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 2898/AB der Anfrage 3000/J der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erneut steigende Treibhausgase im Verkehrsbereich“ durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie abzuhalten.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss daran stattfinden.
Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf vor Eingang in die Tagesordnung drittens auch noch mitteilen, dass die Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird, 110 der Beilagen, eine Frist bis zum 14. Mai 2019 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen ohne Debatte zur Abstimmung gebracht.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 5 und 6, 10 bis 12 sowie 13 und 14 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde eine Einigung über die Redezeit erzielt. Dementsprechend haben wir eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Damit ergeben sich folgende Redezeiten: 148 Minuten für die ÖVP, für die SPÖ und die FPÖ jeweils 132 Minuten sowie für NEOS und JETZT je 44 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für jene, die keinem Klub angehören, je 22 Minuten, wobei die Redezeit pro Debatte auf 5 Minuten beschränkt ist.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeit.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.