Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3371/J bis 3402/J

2. Anfragebeantwortungen: 2901/AB bis 2903/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Ge­nehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 1. Quartal 2019 (Vorlage 44 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung er­lassen (BBU-Errichtungsgesetz – BBU-G) und das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylge­setz 2005 und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (594 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 2009 geändert wird (593 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird (595 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen und die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österrei­chischen Schulwesens erlassen und das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichi­schen Schulwesens geändert wird (596 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (592 d.B.)

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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 3402/J der Abgeordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kol­legen an den Bundeskanzler betreffend „Bekämpfung des Rechtsextremismus in allen seinen Formen – klares Bekenntnis zur Europäischen Union – klares Bekenntnis zur li­beralen Demokratie und zum Rechtsstaat“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2898/AB

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich ferner mitteilen, dass gemäß § 92 der Geschäftsordnung ein Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 2898/AB der Anfrage 3000/J der Abgeordneten Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erneut steigende Treibhausgase im Ver­kehrsbereich“ durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ab­zuhalten.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss daran stattfinden.

Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf vor Eingang in die Tagesordnung drit­tens auch noch mitteilen, dass die Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kol­legen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über die Re­gierungsvorlage betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfas­sungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geän­dert wird, 110 der Beilagen, eine Frist bis zum 14. Mai 2019 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen ohne Debatte zur Abstimmung gebracht.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 5 und 6, 10 bis 12 sowie 13 und 14 der Tagesordnung zusammenzu­fassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde eine Einigung über die Redezeit erzielt. Dementsprechend haben wir eine Ta­gesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Damit ergeben sich folgende Rede­zeiten: 148 Minuten für die ÖVP, für die SPÖ und die FPÖ jeweils 132 Minuten sowie für NEOS und JETZT je 44 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für jene, die keinem Klub angehören, je 22 Minuten, wobei die Redezeit pro Debatte auf 5 Minuten beschränkt ist.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeit.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig an­genommen.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.