11.19

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Wissen dessen, dass es ein gutes Gesetz ist, das wir heute verabschieden werden, bin ich auch dessen gewiss, dass laut einer Umfrage 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung dieses Gesetz ebenfalls für gut befinden. (Zwischenruf des Abg. Drozda. – Abg. Loacker: Ja, genau!)

Das heißt, diese Bundesregierung ist auf einem guten Weg, im Sinne der Bevölkerung auch gute Gesetze zu machen, die von der Bevölkerung als solche auch anerkannt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwi­schenruf des Abg. Drozda. Heiterkeit des Abg. Loacker.)

Und ihr von der Sozialdemokratie solltet euch überlegen – lieber Kollege Drozda, der du mich gerade so anlächelst (Zwischenruf des Abg. Wittmann–, ob eure Haltung wirklich so grenzgenial ist, wenn 61 Prozent der sozialdemokratischen Wähler dieses Gesetz ebenfalls für gut befinden. Das solltet ihr euren Wählern erklären, warum ihr eine derartige Haltung an den Tag legt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Kollege Loacker, auch 65 Prozent der NEOS-Wähler befürworten dieses Gesetz laut dieser Umfrage, die repräsentativ ist. (Abg. Loacker schüttelt den Kopf und macht eine ablehnende Handbewegung. Zwischenruf des Abg. Drozda. Abg. Knes: Ha, ha!)

Auch da solltet ihr also vielleicht überlegen, ob eure Haltung wirklich so gut ist. (Zwi­schenruf des Abg. Wittmann.) Ich glaube, das Gesetz ist gut, es zeugt von einer ho­hen Moral und Verantwortung und ist vor allem treffsicher.

Frau Kollegin Holzinger-Vogtenhuber, Sie haben zuerst gesagt, dass der Abänderungs­antrag grenzwertig sei. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Ich darf Ihnen sagen: Er entstand im Wesentlichen aus einer öffentlichen Diskussion, die wir in ganz großer Breite geführt haben. (Abg. Loacker: Haben Sie die Umfrage in Ihrer Nachbar­schaft gemacht?) Eine solch große Beteiligung wie jetzt, inklusive Hearing, hat es bei diesem Gesetz kaum jemals vorher gegeben. Es ist das Wesen eines demokratischen Prozesses, dass man – und das hat die Bundesregierung auch bewiesen – gute Vor­schläge auch nachträglich noch einarbeiten kann, gewisse Gesetzestexte noch konkre­tisieren kann, und das ist natürlich auch bei diesem Gesetz eingeflossen. Ich gratuliere der Frau Ministerin dazu, dass sie die Größe hatte, das auch zuzulassen.

Ich darf aber einiges schon noch in Erinnerung rufen, weil die Sozialdemokratie so großartig von Moral und Verantwortung gesprochen hat: Wer hat denn diese Verant­wortung gepflegt, Herr Kollege Wittmann? Wer hat sie denn gepflegt? 2012 hat die Ar­mutskonferenz bereits gesagt, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist schwach, kann die Armut nicht verhindern und ist nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert. (Abg. Wittmann: Und jetzt machen wir es noch ärmer! Das ist die Antwort von Ihnen?)

So, was ist geschehen? (Abg. Wittmann: Jetzt machen wir es noch ärmer? Das ist die Antwort?) Obwohl man das gewusst hat, hat Bundesminister Hundstorfer bereits 2015 gegenüber einer sozialdemokratischen Delegation aus dem Deutschen Bundestag ge­sagt, jetzt müsse man schon etwas tun, denn man habe festgestellt, das sei nicht wirk­lich gut, was man da jetzt habe, das koste sehr viel Geld und richte sich eigentlich an die falschen Leute. Das ist wie damals bei der Hacklerregelung: Da sind die Falschen in Pension gegangen, und nachher hat der Hundstorfer gesagt, man müsse an dieser Regelung etwas ändern.

Was hat er getan? – Er hat nichts getan. Obwohl er gesagt hat, mit 2016 laufen die Verträge mit den Bundesländern aus, hat er nichts getan. Dann hat sich natürlich schon die Frage gestellt: Warum? – Er hat nämlich in einem Interview gesagt, er könne sich vorstellen, dass Teile der Mindestsicherung als Sachbezug geleistet werden. – Man höre! Das ist auch etwas, was von der Sozialdemokratie schon heftig kritisiert wurde.

Ich zitiere weiter: „Hundstorfer signalisierte Offenheit für eine entsprechende Debatte. Sachbezüge in Form von Energieleistungen oder Miete seien durchaus vorstellbar. Es gebe dazu bereits Beschlüsse in Wien und Niederösterreich und auch in anderen Bun­desländern wäre eine derartige Sachleistung möglich.“ Warum ist dann nichts ge­schehen? Wollte man es sich offenbar mit 50 Prozent der Bezieher der Bedarfsorien­tierten Mindestsicherung vor einer Wahl nicht anlegen? Hatte man vor der letzten Wahl Angst, diese Wählerstimmen zu verlieren? Anders ist es ja nicht zu verstehen, dass man einfach drei Jahre lang nichts getan hat und insgesamt sieben Jahre lang ge­schlafen hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mir ist das mittlerweile klar: Die SPÖ kritisiert heute die Bundesregierung, hat aber da­mals in der Regierung selbst eigentlich eine schwache Sozialpolitik gemacht. Sie ha­ben uns mit über 450 000 Arbeitslosen die höchste Arbeitslosigkeit der Zweiten Repu­blik hinterlassen, und weil Sie im Zusammenhang mit diesem Gesetz das Thema Ver­armung so hervorheben, darf ich Sie daran erinnern, dass 1,5 Millionen Menschen durch Ihre unsoziale Politik in die Armut getrieben wurden. Diese Bundesregierung hat es in eineinhalb Jahren geschafft, diese Zahl um 138 000 Menschen zu reduzieren, und ich glaube, auch darauf kann man stolz sein. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Eines noch: Wenn wir ab 1.1.2020 die Mindestpension von 1 200 Euro einführen, dann werden wir diese Zahl der Armutsgefährdeten noch weiter reduzieren können.

Den Antrag der SPÖ lehnen wir naturgemäß ab (Heiterkeit und Rufe bei der SPÖ: „Na­turgemäß“!), weil die Anträge der SPÖ nur darauf abzielen, das, was die Bundesregie­rung gut in diesem Gesetz verankert hat, rückgängig zu machen. (Weitere Zwischenru­fe bei der SPÖ.) Dafür stehen wir nicht. Wir stehen für eine Politik für die österreichi­sche Bevölkerung, deshalb ersuche ich um Zustimmung für unseren Antrag. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.26

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.