11.34

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte gleich zu Beginn auf die Rede der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber ein­gehen, denn sie hat hier gesagt, dass nur Menschen mit Behinderungen, die einen Grad von mindestens 50 Prozent haben, einen Mindestsicherungszuschlag von 18 Pro­zent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes bekommen. Das ist nicht ganz wahr, weil sich das Gesetz auf § 40 Abs. 1 und 2 des Bundesbehindertengesetzes bezieht. Sie hat anscheinend vergessen, Absatz 2 zu lesen, denn in diesem Absatz ist klar fest­gehalten, dass Menschen mit Behinderungen auch einen Behindertenpass bekommen können, wenn sie zu weniger als 50 Prozent behindert sind, denn da gibt es auch Ausnahmeregelungen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte auch noch auf die Kritik am Sozialhilfe-Grundsatzgesetz eingehen, das manchen anscheinend nicht einheitlich genug erscheint. Es steht ja bereits im Ge­setzestitel: Es ist ein Grundsatzgesetz. Die Länder haben einen Spielraum, um auf ver­schiedene regionale Erfordernisse eingehen zu können, zum Beispiel eben auf die un­terschiedlich hohen Wohnkosten. Es wurde da eine größtmögliche Vereinheitlichung und Harmonisierung geschaffen, ein kleinster gemeinsamer Nenner. Bis Jahresende müssen die Länder ihre jeweiligen Ausführungsgesetze erlassen.

Als Behindertensprecherin sind mir natürlich gerade jene Punkte sehr wichtig, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Auch der Regierung ist es ein großes Anlie­gen, dass Personengruppen wie Alleinerziehende oder auch Menschen mit Behinde­rungen im neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nun bessergestellt werden.

Regelungen für Menschen mit Behinderungen sind zudem ein absolutes Novum, was das Sozialhilfegesetz betrifft, denn in den früheren 15a-Vereinbarungen hat es diesbe­züglich überhaupt keine Regelungen gegeben. Es wurde im Bereich Behinderungen auch im Vergleich zum Erstentwurf des Gesetzes substanziell nachgebessert und auf die Stellungnahmen der Interessenvertretungen sehr gut eingegangen.

Nun zu den entsprechenden Punkten, die Menschen mit Behinderungen betreffen: Menschen mit Behinderungen erhalten in Zukunft einen Mindestsicherungszuschlag von 18 Prozent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes. Das entspricht rund 160 Euro monatlich. Aus der ursprünglichen Kannbestimmung wurde eine Mussbestimmung. Das bedeutet, dass die Länder verpflichtet sind, diese Zusatzleistung auszuzahlen. Zu­dem bleibt es den Ländern unbenommen, Sonderbedarfe durch andere oder zusätzli­che Regelungen zu berücksichtigen.

Alles, was es bisher an Zusatzleistungen gab, darf seitens der Länder natürlich weiter­hin gewährt werden. Auch die Gewährung von Zusatzleistungen in Härtefällen ist mög­lich.

Das Grundsatzgesetz stellt außerdem klar, dass die erhöhte Familienbeihilfe, das Pfle­gegeld oder weiter gehende Pflege- und Behindertenleistungen gänzlich unberührt bleiben.

Auch wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, für Menschen mit Behinderungen eigene Bedarfsgemeinschaften einzurichten, um den diversen Wohn- und Lebensfor­men gerecht zu werden. Des Weiteren können Menschen mit Behinderungen von der Haushaltsdeckelung ausgenommen werden. Sie sollen ihre Leistung ungekürzt erhal­ten. Was zum Beispiel insbesondere gehörlosen Menschen große Sorge bereitet hat, war ein eventuell zu erbringender Nachweis der Sprachkompetenz. Auch das ist ge­klärt und im Gesetz klar geregelt. Von der Erbringung der Sprachkompetenz ausge­nommen sind alle Menschen, deren Behinderung einen erfolgreichen Spracherwerb ausschließt wie zum Beispiel auch Menschen mit komplexen Kommunikationsstö­rungen.

Auf den Abänderungsantrag bezüglich der Spenden ist schon genauer eingegangen worden. Auch das sind Änderungen, die sehr positiv zu sehen sind. Ganz besonders freut mich, dass mit diesen neuen Regelungen dem erhöhten Armutsrisiko von Men­schen mit Behinderungen entgegengewirkt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.38

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Irmgard Griss. – Bitte.