12.52
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Zu den Ausführungen meines Vorredners von der ÖVP möchte ich bemerken: Es könnte natürlich eine Mietzinsobergrenze helfen, faire und gerechte Löhne könnten helfen und eine gerechte Steuerreform könnte dieser Familie, die Sie erwähnt haben, auch helfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die Änderungen des Statistikgesetzes. Sie wissen, mit diesen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Länder monatlich persönliche Daten von Sozialhilfebezieherinnen und -beziehern übermitteln. Gläsern sind wir ohnehin schon alle. Die Sozialministerin wird sich bei dieser Gesetzesänderung schon etwas gedacht haben – davon gehen wir einmal aus. Das Gesetz soll wohl – wie uns bei jeder Gelegenheit erklärt wird – dazu dienen, das österreichische Sozialhilfewesen aufrechtzuerhalten, und auch der wechselseitige Datenaustausch zwischen den Behörden soll sichergestellt werden – letzteres ist auf jeden Fall eine sinnvolle Sache –, aber, sehr geehrte Damen und Herren, welche Aussagekraft hat dabei die Angabe von Staatsangehörigkeit und Geburtsort der leiblichen Eltern von Sozialhilfeantragstellern und -antragstellerinnen? Welche statistische Relevanz haben die Staatsangehörigkeit und der Geburtsort der leiblichen Eltern eines Menschen, der in Not geraten ist? Was genau bezwecken Sie mit der Erhebung dieser Daten?
Daten, aus welchen die rassische und ethnische Herkunft hervorgehen, stellen nicht zu Unrecht sensible Daten dar, die ganz besonderen Schutz genießen. Haben Sie schon einmal etwas von der Datenschutz-Grundverordnung gehört? – Laut Artikel 9, sehr geehrte Damen und Herren, ist das grundsätzlich untersagt, mit der gegenständlichen Gesetzesänderung wird dieses Verbot aber umgangen.
Die Bundesstatistikanstalt soll Informationen über Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher in die Transparenzdatenbank übermitteln. Es geht um Steuergelder, und mit diesen ist sparsam umzugehen. Dazu dienen auch Erhebungen über – ich sage jetzt einfach – Transferleistungen. Jährlich werden jedoch auch Milliarden an Steuergeldern unter dem Titel Förderungen, Subventionen und Zuschüsse an Konzerne und an unterschiedlichste Personengruppen wie Landwirte und Landwirtinnen ausbezahlt. Dabei mag es sich durchaus um gute und sinnvolle Investitionen und Ausgaben handeln – wie jene zur Armutsbekämpfung –, aber warum werden dabei nur einzelne Teilbereiche herausgepickt und in die Transparenzdatenbank eingespeist?! Geldflüsse aus öffentlichen Mitteln sind sichtbar zu machen – dann aber alle!
Warum persönliche Merkmale von SozialhilfebezieherInnen bemerkenswerter sind als Geldflüsse an andere Personengruppen, ist für mich auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar. Auf den zweiten Blick könnte man einen Plan vermuten. Wann werden Sie aufhören, schwache Menschen zu stigmatisieren? Wann werden Sie aufhören, Menschen nicht zuletzt auch dadurch, dass bei manchen etwas öffentlich gemacht wird, was bei anderen unsichtbar bleibt, gegeneinander auszuspielen?
Nur eine völlige Transparenz in diesem Bereich würde es möglich machen, die Relation richtig zu erkennen. Wenn jedoch lediglich einseitig zum Zwecke der Stimmungsmache Daten offengelegt werden, geht damit heute ein Stück Anstand und Mitmenschlichkeit in Österreich verloren. (Beifall bei der SPÖ.) Dieses Land braucht aber mehr Anstand und Mitmenschlichkeit, sehr geehrte Damen und Herren. Bekämpfen wir die Armut und nicht die Armen!
An dieser Stelle möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien kurz mitteilen, dass wir ihren Anträgen nicht aus dem Grund nicht zustimmen werden, weil wir sie für nicht sinnvoll halten, sondern weil wir einen Rückverweisungsantrag stellen werden – das ist der einzige Grund und sonst nichts. Alle Ihre Anträge sind legitim, aber wir sind der Meinung, das gehört grundsätzlich in die Ausschüsse zurück. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
12.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger. – Bitte.