18.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! 2010 wurde von den Vereinten Nationen zum Jahr der biologischen Vielfalt, der Biodiversität, erklärt. Im Oktober 2010 hat in Nagoya in Japan die UNO-Vertragsstaatenkonferenz zur Biodiversität stattgefunden. Ich durfte damals als Umweltminister teilnehmen. Es war eine Zeit, in der es sehr viel Kritik an den internationalen, insbesondere an den UNO-Konferenzen gegeben hat.

Im Jahr 2009, wenige Monate davor, hat in Kopenhagen die UNO-Klimaschutzkonfe­renz unter riesigen Erwartungen stattgefunden. Die USA hatten mit Obama einen neu­en Regierungschef und es gab die Aussicht, dass die USA mehr für den Klimaschutz tun. Umso größer war dann die Enttäuschung, dass die USA nichts gemacht haben und dass mit China, Brasilien und Indien neue Player auf der Weltbühne waren, die ge­sagt haben, mit ihnen muss gescheit verhandelt werden, um ein Weltklimaschutzab­kommen zu erreichen.

Die Kopenhagen-Konferenz hat wenig Output gebracht. Damals war die Diskussion, welchen Sinn derartige UNO-Konferenzen haben, denn es gibt Einstimmigkeit, das heißt, alle 193 Mitgliedstaaten müssen zustimmen, und wenn nur ein Staat dagegen ist, kommt es nicht zu einem Abkommen.

Umso positiver war es dann – obwohl die Skepsis groß war –, dass in Nagoya ein ein­stimmiger Beschluss zustande gekommen ist, nämlich eine internationale Verpflichtung zu einem völkerrechtlichen Vertrag, eben zum Protokoll von Nagoya, in dem sich alle Vertragsstaaten dazu verpflichtet haben, Artenschutz zu betreiben und Biodiversität zu schützen. Die Ziele dieses internationalen Übereinkommens zur biologischen Vielfalt sind: erstens, die Biodiversität zu erhalten; zweitens, den Zugang zu genetischen Res­sourcen zu sichern; und drittens, eine gerechte Aufteilung zu gewährleisten, sodass auch jene profitieren, die eben nicht unbedingt einen unmittelbaren Vorteil daraus zie­hen.

Es wurde eine globale Strategie entwickelt und verabschiedet. Der größte Erfolg, wenn Sie so wollen, war das gemeinsame Ziel, den Verlust der Artenvielfalt in der Tier- und Pflanzenwelt zu reduzieren. Manche haben sogar von Stoppen gesprochen, was aber eigentlich aussichtslos ist. Ein weiterer Punkt war das klare Bekenntnis der Mitglied­staaten, Biodiversität zum Beispiel von Pflanzen als Wert in die Ökonomie aufzuneh­men, sodass Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung kein Widerspruch mehr sind.

Ein wichtiger Bereich des Protokolls ist das Access and Benefit Sharing und der ande­re ist ein strategischer Plan für Maßnahmen zum Schutz von Biodiversität. Beim Ac­cess and Benefit Sharing geht es um genetische Ressourcen. Pflanzen, Tiere, mikro­bielle Materialien enthalten genetische Ressourcen. Als Beispiel: In Regenwäldern kommen Pflanzen vor, die man wirtschaftlich für Arzneimittel, Kosmetika und Ähnliches nutzen kann. Der Deal dieses Paktes war, dass es Zugang zu diesen genetischen Ressourcen geben soll und aber nicht nur die Pharmafirmen daran verdienen sollen, sondern auch jenen Menschen Geld zukommt, die in der betreffenden Region leben, zum Beispiel indigenen Völkern. Mit dem Geld soll dann eben auch dort wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht werden. Das war ein großer Erfolg. Eine ähnliche Debatte ha­ben wir gestern geführt: Bei der Copyrightrichtlinie geht es in Wahrheit um den Schutz des Eigentums, und so geht es auch hierbei um den Schutz der natürlichen Ressour­cen und sehr wohl auch um die wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit. Das war der eine Punkt.

Der andere Punkt war der strategische Plan. Unter dem Titel „Leben im Einklang mit der Natur“ haben sich die Staaten weltweit dazu verpflichtet, mehr terrestrische Schutz­gebiete einzurichten, also Schutzgebiete an Land, und mehr Meeresschutzgebiete, in den Küstengewässern, aber auch auf hoher See. Im Lauf der Jahre ist bei den Land­schutzgebieten und bei den Küstenschutzgebieten einiges geschehen, aber bei den Hochseegebieten weniger. Das heißt, da muss noch sehr, sehr viel getan werden.

Abschließend: Österreich hat in dem Zusammenhang während der EU-Ratspräsident­schaft etwas sehr Wichtiges unternommen und ein Verbot von Einwegplastik vorange­trieben. Das war ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Verschmutzung der Meere durch Mikroplastik, das dort die Artenvielfalt gefährdet.

Es geht auch darum, in diesem Gesetz eine zuständige Behörde festzulegen. Dan­kenswerterweise fungiert in Österreich das BMNT als verantwortliche Behörde. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.33

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doris Margreiter. – Bitte.