21.08

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens: Dem Bundesstraßen-Mautgesetz werden wir wie auch im Ausschuss die Zustimmung ertei­len, auch dem Vertrag betreffend die Luftfahrt.

Zweitens: Zur Änderung der Straßenverkehrsordnung merken wir an, dass das eine vertane Chance ist.

Herr Bundesminister! Wir haben Sie schon in der Sitzung des Verkehrsausschusses darauf hingewiesen, dass in dieser StVO-Novelle etwas Entscheidendes fehlt: Wo sind die angekündigten Nachbesserungen für die Verkehrssicherheit? – Sie haben beim Lkw-Sicherheitsgipfel angekündigt, dass es eine Verordnungsermächtigung für die Gemein­den geben soll, um Abbiegeverbote für Lkws ohne Abbiegeassistent an gefährlichen Kreuzungen zu erlassen. Warum geben Sie den Gemeinden nicht diese Möglichkeit? (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben es satt, zu warten! Es geht um eine nachhaltige Verkehrspolitik. Sie haben heute im ORF gesagt, nachdem der ÖAMTC gemeint hat, es gibt schon gute Abbiege­systeme, das ist gut so. Wenn das gut ist, dann führen wir sie ein.

Deshalb haben wir einen Antrag vorbereitet, den ich nun verlese:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abbie­geverbote für LKWs ohne Abbiegeassistenten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 vorzulegen, wonach Gemeinden zur Erlas­sung von Abbiegeverboten für Lastkraftwagen ohne Abbiegeassistenzsysteme er­mächtigt werden.“

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Ich glaube, das wäre ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit. Es ist deutlich geworden, dass das gerade im städtischen Raum als auch im ländlichen Raum die Verkehrssi­cherheit massiv verbessert. (Beifall bei der SPÖ.)

Geben Sie der Verkehrssicherheit eine Chance und stimmen Sie unserem Entschlie­ßungsantrag zu! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

21.10

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé,

Genossinnen und Genossen

betreffend Abbiegeverbote für LKWs ohne Abbiegeassistenten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage 559 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenver­kehrsordnung 1960 geändert wird (31. StVO-Novelle) (568 d.B.) TOP 14

Rechtsabbiegende LKWs stellen im innerstädtischen Bereich für RadfahrerInnen und FußgängerInnen eine erhebliche Gefährdung dar. Dem Stand der Technik entspre­chende Assistenzsysteme können im direkten Umfeld des LKWs ungeschützte Ver­kehrsteil-nehmerInnen erkennen und den Fahrer warnen. Die deutsche Unfallfor­schung der Versicherer (UDV) geht davon aus, dass etwa ein Drittel der im Straßen­verkehr getöteten RadfahrerInnen bei Abbiegeunfällen ums Leben kommen.

In Wien verstarb ein 9-jähriger Bub, nachdem er von einem LKW-Fahrer im toten Win­kel übersehen wurde. Generell verunglücken eine hohe Anzahl von FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen durch Kollissionen mit LKWs im Kreuzungsbereich. Im Jahr 2017, dem aktuellsten Jahr, das von der Statistik Austria ausgewertet wurde, kamen neun Menschen in solchen Unfallsituationen ums Leben. In den fünf Jahren davor bewegte sich diese Zahl zwischen 14 und 21 Todesopfern.

Bereits seit dem Jahre 2011 gibt es die technische Möglichkeit des Einbaus eines Ab­biegeassistenten für LKWs. Diese Abbiegeassistenzsysteme können erheblich zur Ver­besserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr beitragen und Unfälle zwischen rechtsabbiegenden LKWs und ungeschützten VerkehrsteilnehmerInnen verhindern.

Bereits im Jahre 2017 wurde im Verkehrsministerium das Testprojekt „Mobil-Eye“ ge­startet, in dem LKWs mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet wurden. In diesem Test war ein Sensor, der ein Warnsignal abgibt, in die LKWs installiert. Dieses Projekt wurde auch durch die Wirtschaftskammer begleitet.

Eine Studie aus dem Jahr 2011, die vom Gesamtverband der Deutschen Versiche­rungs-wirtschaft in Auftrag gegeben wurde, ergab, dass – bezogen auf alle Unfälle zwi­schen LKWs und RadfahrerInnen und FußgängerInnen – fast die Hälfte mit Hilfe eines Abbiegeassistenten vermeidbar gewesen wäre.

Im Rahmen des Sicherheitsgipfels des Verkehrsministeriums am 19. Februar 2019 wurde als Ergebnis eine Optimierung der Straßenverkehrsordnung angekündigt. Kon­kret wurde ausgeführt, dass Gemeinden eine Verordnungsermächtigung für Abbiege­verbote für LKWs an gefährlichen Kreuzungen erhalten sollen und die Bestimmung des § 96 StVO entsprechend novelliert werden soll. Nunmehr liegt die 31. Straßenverkehrs­novelle auf, doch die entsprechende, angekündigte Regelung fehlt gänzlich in dieser Novelle.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 vorzulegen, wonach Gemeinden zur Erlas­sung von Abbiegeverboten für Lastkraftwagen ohne Abbiegeassistenzsysteme er­mächtigt werden.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. (Abg. Hafenecker schüttelt vernei­nend den Kopf.) – Herr Kollege Hafenecker! Nicht? (Abg. Hafenecker: Nein!) – Dann gehen wir in der Rednerliste weiter. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Plessl: Ich glaub’, der war nicht vorbereitet!)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Kollege Walter Bacher. – Bitte.