21.18

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage der E-Scooter in der Stadt können wir alle feststellen, dass diese E-Scooter innerhalb von kurzer Zeit das Stadtbild in Wien völlig verändert haben. Ich habe in den letzten Tagen festgestellt, dass es auch Städte gibt, wo man noch kaum E-Scooter sieht. Ich war in Slowenien mit dem E-Scooter unterwegs und war dort in der gesamten Stadt der Einzige, der damit unterwegs war, was jedoch auf großes Interesse gestoßen ist.

Ich glaube einfach, dass diese Entwicklung weitergehen wird und dass wir in den nächsten Jahren ganz, ganz viele neue Fahrzeuge auch dieses und eines ähnlichen Typs sehen werden.

Die Überlegung war: Wie gehen wir damit um?, denn es ist auch eine Sicherheitsfrage. Die erste Überlegung, die wir hatten, war, dass wir zulassen, dass diese Scooter im Schritttempo auf dem Gehsteig fahren. Nur wissen wir alle, dass sich wohl nicht jeder daran halten wird und dass die Leidtragenden wiederum die Fußgängerinnen und Fuß­gänger gewesen wären. Daher einfach eine Gleichstellung mit dem Fahrrad: Alles, was für das Fahrrad gilt, gilt auch für den E-Scooter.

Zum zweiten Thema, dem Bundesstraßen-Mautgesetz: Ich glaube, es war wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass dekarbonisierte Fahrzeuge auch entlastet werden – im Rah­men der Möglichkeiten, die wir vorgeben –, weil ich auch glaube, dass die Entwicklung, die hier voranschreitet – Brennstoffzellen werden in der Großfertigung günstiger, das Netz an E-Tankstellen wird dichter werden, wir werden auch Wasserstofftankstellen vermehrt anbieten, LNG spielt eine Rolle, wenngleich nicht im Rahmen des gegen­ständlichen Themas –, die geringere Belastung und vor allem der dekarbonisierte Ver­kehr uns in den nächsten Jahren noch weiter beschäftigen werden.

Mautaufsichtsorgane werden neue Möglichkeiten erhalten. Wenn man jetzt jemanden erwischt und sieht, dass diese Person in der Vergangenheit schon einmal Maut geprellt hat oder dass mit diesem Fahrzeug Maut geprellt wurde, so bestehen da neue Mög­lichkeiten für die Mautaufsichtsorgane.

Damit bin ich bei einem Thema, das vorher angesprochen worden ist, nämlich bei der Frage: Wie sieht es mit den Maßnahmen Rechtsabbiegeverbote und Abbiegeassisten­ten aus? – Wir schicken die 32. Novelle der StVO bereits am Montag in Begutachtung. Darin sind diese Maßnahmen vorgesehen, und wir gehen bei den Maßnahmen, bei den Möglichkeiten für die Gemeinden noch über das hinaus, was ursprünglich nach dem Lkw-Gipfel angedacht war. Das heißt, die Gemeinden werden sehr weitreichende Möglichkeiten erhalten, auch über ganze Gebiete hinweg Rechtsabbiegeverbote zu er­lassen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das etwas sein wird – neben den Förderun­gen, die wir vorsehen –, das dazu beiträgt, dass die Verkehrssicherheit weiter erhöht wird.

Also bitte um Verständnis! Bereits am Montag geht es mit der Begutachtung los, und wenn der Prozess so gestaltet ist, wie ich mir das wünsche, könnten wir noch vor dem Sommer ein Inkrafttreten des Gesetzes bewerkstelligen. Damit hätten wir die Ziele, die uns allen so wichtig sind, auch gemeinsam erreicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.22

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Erasim. – Bitte. (Abg. Yılmaz: Die erste Frau überhaupt in dieser Debatte! Nur Männer!)