21.41

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Auch ich möchte die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung ansprechen, zumindest jene Punkte, die heute noch nicht angesprochen wurden.

Wir haben ja schon sehr ausführlich gehört, wo die E-Scooter künftig fahren dürfen und dass es eine Gleichstellung mit Fahrrädern gibt. Wie gesagt, einige Punkte darf ich noch ergänzen. Für mich ist wichtig, dass für den ländlichen Raum die Möglichkeit ge­schaffen wurde, etwa beim Befahren von Gehsteigen Ausnahmeregelungen zu imple­mentieren, dort, wo es Sinn macht und wo es für die Verkehrssicherheit auch zulässig ist.

Ein paar Punkte noch zu den einheitlichen Mindestanforderungen an die Sicherheits­ausrüstung: Natürlich müssen E-Scooter auch mit einer wirksamen Bremsvorrichtung ausgestattet sein. E-Scooter brauchen auch Rückstrahler oder Rückstrahlfolien, die nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb wirken. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht ist zusätzlich natürlich auch eine entsprechende Lichtanlage vorzuse­hen, wobei das Licht nach vorne weiß und nach hinten rot zu leuchten hat.

Wichtig ist – und das ist das Ziel dieser StVO-Novelle –, einfach für alle Verkehrsteil­nehmer mehr Sicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde in dieser Novelle auch festgelegt, dass Kinder unter zwölf Jahren, die nicht im Besitz eines Radfahraus­weises sind, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur noch unter Aufsicht einer Per­son, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit Minirollern fahren dürfen; ausgenommen davon sind Wohnstraßen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin froh, dass mit dieser Novelle die Rolle der E-Scooter im Verkehr klar geregelt wird. Sehr geehrter Herr Bundesminister, danke für die Initiative dafür. Es ist, wie gesagt, ein wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.44

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kumpitsch. – Entschuldigung, zuerst kommt die tatsächliche Berichtigung durch Abgeordneten Jenewein. – Bitte.