22.33
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier in unserem Parlament sieben Ständige Unterausschüsse, von denen zwei der Geheimhaltungspflicht und dem Geheimhaltungsschutz unterliegen. Verstöße dahin gehend werden mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.
Zur Überprüfung der Maßnahmen zum Schutz von verfassungsrechtlichen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit wählt der Ausschuss für innere Angelegenheiten seinen Unterausschuss. Gleichzeitig ist der Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses für die Kontrolle des Abwehramtes und des Heeresnachrichtenamtes zuständig.
Gerade im Bereich des militärischen Nachrichtendienstes gibt es gegenwärtig Entwicklungen, die eine schon lang diskutierte Verschärfung der parlamentarischen Kontrolle notwendig machen. Vom 15.1. bis 26.2. ging das Wehrrechtsänderungsgesetz in Begutachtung, wobei mit dieser Sammelnovelle unter anderem das Militärbefugnisgesetz geändert werden soll, mit dem Ziel, die Kompetenzen der militärischen Nachrichtendienste auszubauen und diese im Einklang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auch umzugestalten. Insbesondere wird dort daran gedacht, eine neue Organisationseinheit für Informationsbeschaffung einzurichten. Die Planstellen selbst sollen bereits vor dem 1. Juli dieses Jahres ausgeschrieben werden. In einer Anfragebeantwortung wurde aber auch bekannt, dass die völlige Neuausschreibung aller Organisationseinheiten möglich sein kann.
Das bisherige Bundesamt soll in Richtung eines echten Geheimdienstes weiterentwickelt werden, aber schon in der letzten Gesetzgebungsperiode wurde die Kritik laut, dass die Kontrolle der beiden Ständigen Unterausschüsse – für Inneres und für Landesverteidigung – ineffizient ist.
Zu überlegen und zu diskutieren sind folgende Punkte: Kann sich der Minister in einem geheimen Ausschuss auch noch darauf berufen, dass die nationale Sicherheit gefährdet ist? Wie schaut es mit einem Recht auf Akteneinsicht aus? Wie schaut es mit Auskunftspersonen aus? Kann man die befragen? Eine Umbenennung würde ich auch vorschlagen, für die sperrigen zwei Titel wäre dann Kontrollausschuss für Inneres und Landesverteidigung die einfachere Variante. Zuletzt stellt sich die Frage des Rechtsschutzbeauftragten, wobei man eventuell eine Ansiedlung im Parlament andenken könnte, damit die Unabhängigkeit vom Minister gegeben ist, aber auch die Hinzuziehung aller Rechtsschutzbeamten; da wäre zum Beispiel auch das Justizressort miteinzubinden.
Lassen Sie uns das im Geschäftsordnungsausschuss diskutieren! Starten wir die Diskussion darüber, damit wir auch dieses Gesetz ändern können! (Beifall bei der SPÖ.)
22.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte.