22.33

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier in unserem Parlament sieben Ständige Unterausschüsse, von denen zwei der Geheimhaltungspflicht und dem Geheimhaltungsschutz unterliegen. Verstöße dahin gehend werden mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Zur Überprüfung der Maßnahmen zum Schutz von verfassungsrechtlichen Einrichtun­gen und ihrer Handlungsfähigkeit wählt der Ausschuss für innere Angelegenheiten sei­nen Unterausschuss. Gleichzeitig ist der Unterausschuss des Landesverteidigungs­ausschusses für die Kontrolle des Abwehramtes und des Heeresnachrichtenamtes zu­ständig.

Gerade im Bereich des militärischen Nachrichtendienstes gibt es gegenwärtig Entwick­lungen, die eine schon lang diskutierte Verschärfung der parlamentarischen Kontrolle notwendig machen. Vom 15.1. bis 26.2. ging das Wehrrechtsänderungsgesetz in Be­gutachtung, wobei mit dieser Sammelnovelle unter anderem das Militärbefugnisgesetz geändert werden soll, mit dem Ziel, die Kompetenzen der militärischen Nachrichten­dienste auszubauen und diese im Einklang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auch umzugestalten. Insbesondere wird dort daran ge­dacht, eine neue Organisationseinheit für Informationsbeschaffung einzurichten. Die Planstellen selbst sollen bereits vor dem 1. Juli dieses Jahres ausgeschrieben werden. In einer Anfragebeantwortung wurde aber auch bekannt, dass die völlige Neuaus­schreibung aller Organisationseinheiten möglich sein kann.

Das bisherige Bundesamt soll in Richtung eines echten Geheimdienstes weiterentwi­ckelt werden, aber schon in der letzten Gesetzgebungsperiode wurde die Kritik laut, dass die Kontrolle der beiden Ständigen Unterausschüsse – für Inneres und für Lan­desverteidigung – ineffizient ist.

Zu überlegen und zu diskutieren sind folgende Punkte: Kann sich der Minister in einem geheimen Ausschuss auch noch darauf berufen, dass die nationale Sicherheit ge­fährdet ist? Wie schaut es mit einem Recht auf Akteneinsicht aus? Wie schaut es mit Auskunftspersonen aus? Kann man die befragen? Eine Umbenennung würde ich auch vorschlagen, für die sperrigen zwei Titel wäre dann Kontrollausschuss für Inneres und Landesverteidigung die einfachere Variante. Zuletzt stellt sich die Frage des Rechts­schutzbeauftragten, wobei man eventuell eine Ansiedlung im Parlament andenken könnte, damit die Unabhängigkeit vom Minister gegeben ist, aber auch die Hinzuzie­hung aller Rechtsschutzbeamten; da wäre zum Beispiel auch das Justizressort mitein­zubinden.

Lassen Sie uns das im Geschäftsordnungsausschuss diskutieren! Starten wir die Dis­kussion darüber, damit wir auch dieses Gesetz ändern können! (Beifall bei der SPÖ.)

22.36

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte.