13.03
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Damen und Herren vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Bis vor wenigen Jahren war es ganz selbstverständlich, dass der Staat dafür verantwortlich ist, für Wohlstand und Beschäftigung zu sorgen, alle Grundvoraussetzungen für die Gesundheitsversorgung, für die Bildungsversorgung, für die Mobilität et cetera zu liefern. Doch vor nicht allzu langer Zeit haben die Gerichte begonnen, einzelne Staatsziele über Wirtschaft und Beschäftigung zu setzen; daher, meine Damen und Herren, ist es einfach notwendig, dass wir den Staatszielkatalog ausgewogen gestalten.
Wir brauchen ein neues Gleichgewicht im Staatszielkatalog, und für dieses Gleichgewicht ist es wichtig, dass man hier nicht von einer Über- oder Unterordnung spricht, wie die Frau Bundesminister schon gesagt hat, sondern es geht darum, dass man den Verwaltungsbehörden, den Gerichten eine Möglichkeit in die Hand gibt, im Einzelfall zu entscheiden, was gerade wichtiger ist: der Umweltschutz als Gesamtes gesehen oder der Umweltschutz für den Anrainer gesehen.
Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele, warum es wichtig ist, ein solches Staatsziel aufzunehmen: Denken wir an den Ausbau der Westbahn, Hochleistungsbahn. Die Strecke von Wels nach Salzburg ist noch nicht fertig ausgebaut. Dort bedarf es einer neuen Streckenlegung. Da geht es um Anrainerrechte auf der einen Seite, und auf der anderen Seite geht es darum, Treibhausgase zu reduzieren; daher ist der Ausbau der Schiene sinnvoll. Ein Gericht muss in die Lage versetzt werden, in dieser Abwägung zu urteilen. Wenn wir jetzt den Ausbau dieser Infrastrukturstrecke nicht auch in die Verfassung hineinschreiben, dann laufen wir Gefahr, dass die Anrainerrechte über den Schutz (Abg. Erasim: Das stimmt doch nicht! Wissen Sie’s nicht oder tun Sie nur so?) der Rechte der anderen gestellt werden, nämlich dass wir weniger Treibhausgase emittieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Es gibt noch andere Beispiele, Frau Kollegin: Ausbau der Breitspurbahn. Das war Ihnen auch einmal ein Anliegen; ich kenne sozialdemokratische Bundeskanzler, die sich besonders dafür eingesetzt haben. Ausbau der Breitspurbahn von Košice nach Wien: Das ist ein großes Projekt, dafür brauchen wir auch die Unterstützung.
Oder andere Projekte, zukunftsorientierte Projekte: Schaffen wir doch endlich einmal einen autonomen Verkehr auch für Lkws auf unseren Autobahnen, vielleicht elektrogesteuert noch dazu – denken wir an die Zukunft –, dann brauchen wir den Ausbau vollkommen neuer Strecken. Das reduziert Treibhausgase, ist modern, ist innovativ und würde unserer Umwelt sehr helfen. Dafür brauchen wir auch diese Verfassungsbestimmung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Oder denken wir an Wohnhausprojekte größerer Art in Wien: Die Ziesel in Floridsdorf haben es oft verhindert, ein größeres Wohnhausprojekt zu verwirklichen. Es ist auch notwendig, ein dringendes Wohnbedürfnis der Bevölkerung zu befriedigen.
Meine Damen und Herren, das hat die SPÖ vor gar nicht langer Zeit auch noch so gesehen, daher darf ich nun zitieren: Antrag 2172/A, vom 17. Mai 2017, „der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Heinzl,“ – aus der SPÖ – „Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird“: „Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: [...] Die Republik Österreich [...] bekennt sich zu Wachstum, Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort.“ – Herr Kollege Wittmann, haben Sie es vergessen, dass wir gemeinsam den Antrag eingebracht haben? (Beifall bei der ÖVP.)
Sie von der SPÖ verlassen jetzt den Kurs, den Sie einmal eingeschlagen haben, nämlich Verantwortung für Österreich zu übernehmen. Sie sind in das alte Fahrwasser zurückgekehrt, nämlich Arbeitsplätze gegen Klimaschutz auszuspielen. Meine Damen und Herren, Frau Rendi-Wagner, es wäre besser, Sie würden mehr auf die Arbeiterkammer hören, es wäre besser, Sie würden mehr auf Ihre Gewerkschaft Vida hören, es wäre besser, Sie würden mehr auf die Gewerkschaft der Eisenbahnangestellten hören (Abg. Vogl: Es gibt keine Gewerkschaft der Eisenbahner!), denn für sie alle sind diese Infrastrukturprojekte wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Das (den Ausdruck eines Wahlplakats mit der Aufschrift „Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz.“ in die Höhe haltend) war einmal Ihr Plakat: Wir kämpfen um Arbeitsplätze! (Ruf bei der ÖVP: Lange ist’s her!) Das (den besagten Ausdruck des Wahlplakats zerreißend) haben Sie zerrissen. Das ist vorbei. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher, meine Damen und Herren, falls Sie noch immer nicht bereit sind, dieser Verfassungsbestimmung zuzustimmen, bringe ich noch einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eine ausgewogene Berücksichtigung der gesamtstaatlichen Zielsetzungen in der Rechtsordnung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Nationalrat begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, einen Ausgleich im Rahmen der staatlichen Interessen zwischen Ökonomie und Ökologie herzustellen. In diesem Sinne werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, in ihrem politischen Wirken, insbesondere bei der Erstellung von Regierungsvorlagen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ökonomischen sowie ökologischen Interessen herzustellen.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das und nicht weniger muss der Anspruch eines verantwortungsbewussten Rechtsstaates sein. Und denken Sie an Ihre eigene Werbung (den Ausdruck eines Wahlplakats mit der Aufschrift „Zusammenhalten statt spalten.“ in die Höhe haltend): Zusammenhalten statt spalten! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.09
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen
betreffend eine ausgewogene Berücksichtigung der gesamtstaatlichen Zielsetzungen in der Rechtsordnung
eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (110 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (598 d.B.)
Die Republik Österreich bekennt sich derzeit durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz zu den Staatszielen Nachhaltigkeit, Tierschutz, umfassender Umweltschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung sowie der Forschung.
Ein Bekenntnis für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wohlstand und Beschäftigung fehlt allerdings bisher in den Staatszielen. Dies hat zu einem Ungleichgewicht einzelner gesamtstaatlicher Zielsetzungen untereinander geführt, welche eigentlich alle auf gleicher Ebene stehen sollten und nicht wie bisher in einem ungerechtfertigten über- bzw. untergeordneten Verhältnis zueinander.
Ein diesbezügliches ausdrückliches Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Österreich ist jedoch notwendig, um den Wohlstand Österreichs und seiner Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und auszubauen.
Die Bundesregierung hat daher mit der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (110 d.B.) eine entsprechende Nachschärfung des bisher geltenden Staatszielkataloges vorgelegt, womit eine Ausgewogenheit zwischen Ökologie und Ökonomie hergestellt werden soll.
Die Staatszielbestimmung für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort soll somit den Rahmen für eine nachhaltig gedeihliche Entwicklung und eine positive Erwerbs- und Unternehmensfähigkeit des Standorts Österreich schaffen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, einen Ausgleich im Rahmen der staatlichen Interessen zwischen Ökonomie und Ökologie herzustellen. In diesem Sinne werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, in ihrem politischen Wirken, insbesondere bei der Erstellung von Regierungsvorlagen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ökonomischen sowie ökologischen Interessen herzustellen.
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt (Zwischenruf des Abg. Wittmann) und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jarolim. – Bitte schön.