18.32

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Herr Kollege Loacker und ich teilen ein Lieb­lingsthema, das ist das Pensionssplitting. – Er lächelt. Wir reden beide sehr gerne da­rüber, allerdings kommt es beim Kollegen Loacker in letzter Zeit so oft, dass ich ein bisschen das Gefühl habe, ihm fallen überhaupt keine anderen Themen mehr ein, die er bearbeiten kann. Vielleicht könnte man doch auch noch über andere Dinge nach­denken. (Abg. Meinl-Reisinger: Zum Beispiel über eine Pensionsreform!)

Trotzdem freue ich mich natürlich sehr, dass ich es ihm zu verdanken habe, dass ich jetzt die Gelegenheit habe, zu sprechen, vor allem auch deswegen – die Frau Minis­terin hat es vorhin schon erwähnt –, weil wir heute den Internationalen Tag der Familie feiern. Das gibt mir Gelegenheit, noch ein paar Worte dazu zu sagen. Dieser Tag wur­de in den Neunzigerjahren von der UNO eingeführt, um die Bedeutung der Familie und das Bewusstsein für Familienförderung zu bekräftigen.

Für mich persönlich beginnt Familie dort, wo zwei Menschen oder mehr aufeinander schauen, sich umeinander kümmern und Verantwortung füreinander übernehmen. Ich möchte also ganz bewusst den Familienbegriff möglichst weit spannen, weil alle For­men von Familie wichtig sind und am heutigen Tag unsere Anerkennung erhalten sol­len. Familie ist mittlerweile ein bunter Begriff für die Vielfalt des Lebens geworden, und das ist auch gut so. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die aktuelle Debatte über das verpflichtende Pensionssplitting passt heute wirklich ganz perfekt zum Tag der Familie. Es geht in dieser Debatte nämlich um Familienarbeit, wer sie leistet, und um die bestmögliche Absicherung genau dieser Person, die eben die Familienarbeit leistet. In den meisten Fällen ist das die Frau.

Wir haben schon gehört, dass das Pensionssplitting ermöglicht, dass Guthaben von ei­nem Pensionskonto auf ein anderes übertragen wird, in den meisten Fällen also vom Mann auf die Frau beziehungsweise – besser gesagt – vom Vater zur Mutter. Es funk­tioniert aber natürlich auch in die andere Richtung. Damit anerkennt der haupterwerbs­tätige Partner die Erziehungs- und Familienarbeit der Partnerin, die kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Es wird damit ein maßgeblicher Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut geleistet.

Wir ÖVP-Frauen fordern schon sehr lange die Einführung des verpflichtenden Pen­sionssplittings mit einer Opt-out-Möglichkeit und freuen uns, dass wir uns damit jetzt in der Zielgerade befinden. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sind überzeugt davon, dass diese Maßnahme einen großen Beitrag dazu leisten wird, die Pensionsschere zwischen Frauen und Männern, den sogenannten Gender Pension Gap, zu verkleinern, wiewohl uns bewusst ist, dass dies allein nicht die einzige Lösung ist. Es braucht natürlich auch noch viele weitere Maßnahmen, zum Beispiel die Anrechnung von 24 Monaten Karenzzeit bei den Vorrückungen im Kollektivvertrag. Das haben wir ja auch schon versucht in die Wege zu leiten, die Sozialpartner sind auf einem guten Weg.

Wie unsere Frau Ministerin schon erläutert hat, gibt es aber jetzt bereits das freiwillige Pensionssplitting. Ich möchte meine verbleibende Redezeit dazu nutzen, Sie, liebe Zu­schauerinnen und Zuschauer, dazu aufzurufen, dieses freiwillige Pensionssplitting zu nutzen. Auf der Website der Pensionsversicherungsanstalt unter www.pensionsversi­cherung.at können Sie nachlesen, wie das freiwillige Pensionssplitting funktioniert und für wen es infrage kommt. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Sie finden auch eine sehr gute Beschreibung auf der Seite des Sozialministeriums und der Sozialver­sicherungsanstalt. Sollten Sie also mindestens ein Kind haben, das unter zehn Jahre alt ist, können Sie dieses Angebot sofort in Anspruch nehmen.

Es ist nicht kompliziert. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist total kompliziert!) – Nein, es ist nicht kompliziert, Frau Kollegin. Die einzige Herausforderung ist: Sie müssen es bean­tragen. In Zukunft werden wir es dann einmal verpflichtend haben. (Abg. Meinl-Reisin­ger: Haben Sie es schon einmal gemacht?) – Ich habe es nicht für mich gemacht, weil ich schon zu alt bin, wie man sieht, aber ich habe es für jemand anderen ausgefüllt. (Abg. Meinl-Reisinger: Schauen Sie! Ich schon!) – Liebe Frau Kollegin Meinl-Reisin­ger, ich kann jetzt wirklich nicht nachvollziehen, wenn Sie sagen, das sei zu kompli­ziert. (Abg. Meinl-Reisinger: Einfach ist das nicht!) – Das glaube ich nicht! Es können sich alle, für die es zu kompliziert ist, gerne bei mir melden. Meine E-Mail-Adresse steht auf der Website. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Ich mach das!)

18.37

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ga­briele Heinisch-Hosek. – Bitte.