21.27

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf vielleicht als Erstrednerin das vorliegende Gesetz beziehungsweise die Gesetzesmaterie ein wenig skizzieren.

Worum geht es eigentlich? – Der Nationalrat hat im Jahr 2008 ein Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens, kurz Bifie, ge­schaffen.

Der Aufgabenbereich des Bifie ist angewandte Bildungsforschung, Bildungsmonitoring, nationale Bildungsberichterstattung, Information und Beratung. Alle WissenschafterIn­nen und PädagogInnen des Instituts sind mit unterschiedlichsten Projekten betraut und arbeiten umfassend am Schulwesen. Sie stehen damit der Bildungspolitik und der Schulverwaltung für analytische Fragen und für Fragen zur Entwicklung des Schul­wesens zur Verfügung. Es stehen der Öffentlichkeit durch das Bifie auch vielfältige, sehr evidenzbasierte Daten zur Verfügung. Das war damals das Ziel.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Bifie, das bis jetzt extern und unabhängig war, eine nachgelagerte Dienststelle des Ministeriums werden. Ein neues Institut des Bundes für Qualitätssicherung soll entstehen.

Sie, geschätzte Regierungskolleginnen und -kollegen, argumentieren, dass die Infra­struktur für wissenschaftsbasierte Qualitätssicherung im Schulbereich sowie die Exper­tise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese Maßnahme von der Schulverwal­tung wirkungsvoller genutzt werden kann.

Herr Minister, ich frage Sie: Auf welcher Grundlage basiert diese Erkenntnis? – Sie ha­ben es nicht ausgeführt. Es gibt auch keine Grundlage dafür. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Faßmann.)

Wir sind der Meinung, es liegt eher daran, dass Sie einfach mehr Kontrolle über das Institut bekommen wollen, und das vor allem dadurch, und das möchte ich an dieser Stelle explizit betonen, dass die Dienst- und die Fachaufsicht des neuen Instituts im Ministerium liegen sollen. Auch die Aufgabenplanung soll durch das Ressort erfolgen: alles unter die Kontrolle des Ministeriums! (Abg. Hauser: Wird ja richtig sein!)

Ich frage Sie: Wovor haben Sie eigentlich Angst, dass Sie die Kontrolle so ausweiten wollen? (Beifall bei der SPÖ.)

Es riecht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr, sehr, sehr nach einem weiteren Puzzleteil von Message Control. (Abg. Martin Graf: Ja, ja! Abg. Neubauer: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben!)

Sie wollen Kontrolle über Wissenschaft und ihre Ergebnisse, Stichwort Statistik Austria. Sie vereinnahmen. Das geht aber in einer Demokratie nicht. Das ist höchst gefährlich, und das geht auch nicht zusammen – ehrlich!

Herr Minister Faßmann, Sie sind Wissenschaftler, Sie waren Vizerektor. Stellen Sie sich vor, das Rektorat hätte damals entschieden, wo und wofür Sie forschen dürfen! Was hätten Sie dazu gesagt? Warum spielen Sie bei diesem Gesetz mit? Das frage ich Sie an dieser Stelle. (Beifall bei der SPÖ.)

Kontrolle über Institute, über Ergebnisse und Berichte von Instituten heißt, etwaige un­erwünschte Meinungen nicht zuzulassen, nicht zulassen zu wollen, und das heißt, mit Demokratie anscheinend nur schwer umgehen zu können und sie eindämmen zu wollen. Das ist höchst, höchst problematisch. Bei uns schrillen da die Alarmglocken. Wir erleben das hier im Haus öfter: Wenn Abgeordnete nicht der Meinung der Regie­rungsfraktionen sind, sind sie unsachlich, wenn ein Diskurs nicht stattfinden soll, kommt einfach kein Ausschuss zustande, und wenn journalistische Fragen nicht pas­sen, dann werden Journalistinnen und Journalisten beleidigt. (Abg. Deimek: Es soll na­türlich auch schon vorgekommen sein, dass ein Journalist einen Politiker beleidigt hat!) Und wenn jetzt etwaige Ergebnisse der Wissenschaft nicht passen, verleibt man sich diese einfach ein und stellt sie unter Aufsicht.

Wir stimmen diesem Gesetz mit Sicherheit nicht zu: ein klares Nein zur Eindämmung der Demokratie, ein klares Nein zur Kontrolle der Wissenschaft und ein klares Nein zur Message Control! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.31

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rosenber­ger. – Bitte.