21.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Alois Rosenberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren vor den Übertragungs­geräten! Es handelt sich um eine Überführung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, in Kurzform Bifie genannt, in eine nachgeordnete Dienststelle des Bildungsmi­nisteriums – vorher Bildungsministerium, nachher Bildungsministerium. Es ist eigentlich eine verwaltungsorganisatorische Maßnahme, die staubtrocken ist, und ich bin wirklich erstaunt, mit welchen Argumenten hier nicht zugestimmt wird.

Liebe Kollegin Kucharowits, wie viele Universitätsinstitute und Pädagogische Hoch­schulen gibt es in Österreich, die unabhängige Forschung betreiben können? Sie ha­ben Sorge um eine Institution, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Direk­torium und Aufsichtsrat, beschickt vom Bildungsministerium, bis jetzt mehrere Aufga­ben wahrgenommen hat. Ein Teil dieses Bifie – derjenige, der die Zentralmatura mit ei­nigen Turbulenzen auf den Weg gebracht hat – wurde im Jahr 2017 auch in das Mi­nisterium rückgeführt. Es ist also an sich nicht wirklich etwas Neues.

Zum anderen hat der Rechnungshof diese Gesetzesinitiative eindeutig befürwortet, weil in sehr vielen Überprüfungen des Rechnungshofes festgestellt wurde, dass das Bifie mit seinem Personalstand und mit seiner Budgetplanung über das Ziel hinausge­schossen hat, und einiges an Follow-up-Überprüfungen notwendig war, um das Bifie wieder auf den richtigen Weg zu bringen.

Es werden also Ressourcen effizienter genützt, es wird der Output erhöht, und es wer­den Synergiepotenziale in Verbindung mit den einzelnen Abteilungen des Ministeriums gehoben. Das ist auch nachvollziehbar und daher auch sinnvoll.

Die Datenerhebung, mit der dieses IQS, das Institut für Qualitätssicherung im Schulwe­sen, beauftragt ist, beziehungsweise die erhobenen Daten müssen nahe der Bildungs­steuerung sein, damit sie auch tatsächlich ordentlich genutzt werden können und nicht dazu dienen, eigene ideologische Meinungen zu untermauern. Der Unterschied zum bisherigen System ist, dass die vielstrapazierte Diskussion über evidenzbasierte Bil­dungssteuerung jetzt auf einen anderen Weg gebracht wird.

Ich komme zurück zur Diskussion über Gewalt an Schulen: Man hört jetzt nur den Ruf nach der Feuerwehr und nach Feuerlöschern und übersieht, dass der vorbeugende Brandschutz bis jetzt nicht ins Auge gefasst wurde. Bei der objektiven Datenerhebung, die dann wirklich in der Bildungssteuerung verwendet werden kann, geht es darum, genau jene Daten zu erheben, mittels derer wir diese Probleme tatsächlich vermeiden können und Lösungen auf den Weg bringen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der FPÖ.)

Zum einen ist Herr Bildungsminister Faßmann als Wissenschaftler eine unumstrittene Koryphäe, und hier zu meinen, dass Bildungspolitik jetzt mittels falscher oder metho­disch nicht richtig erhobener Daten betrieben werde, ist, finde ich, schon ein starkes Stück. Zum anderen ist auch ein wissenschaftlicher Beirat installiert, der auch inter­national besetzt ist, der die Forschungsarbeit auch methodisch und objektiv bewertet und kontrolliert. Ich habe also keine Sorge, dass wir da in irgendeiner Weise Probleme haben werden, die uns auf einen schlechten Weg führen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, zuzustimmen! Die Uhren der Bil­dungspolitik gehen jetzt genau. Sie ticken etwas anders, sie gehen aber auf jeden Fall nicht nach, und eine Nichtzustimmung wäre wirklich nicht verständlich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.35

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hoyos-Trautt­mansdorff. – Bitte.