22.01
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Änderungen des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes könnte man im ersten Moment fast die Zustimmung erteilen. Diese Änderungen betreffen Pädagogen, die ein universitäres Lehramtsstudium nach alter Studienordnung absolviert haben, sich im alten Dienstrecht befinden und an den Neuen Mittelschulen unterrichten. Durch die von der Regierungsmehrheit im Hohen Haus beschlossene Abschaffung des Teamteachings wäre eine weitere Beschäftigung dieser Personengruppe unter den neuen Voraussetzungen allerdings nicht möglich, außer mit einem Sondervertrag, wie wir wissen. Circa 1 500 Pädagoginnen und Pädagogen sind davon betroffen.
Nun, Kolleginnen und Kollegen, durch die Abschaffung eben dieses von mir vorhin genannten Teamteachings im Bereich der – jetzt noch – Neuen Mittelschule betreibt die Regierung, betreiben Sie, Herr Minister, meiner Ansicht nach ein perfides Spiel mit diesen Pädagogen beziehungsweise auch mit den betroffenen Schülern und ihren Eltern. Frau Kollegin Salzmann hat in der Ausschusssitzung gemeint, ich zitiere: Die AHS-Standardform wird auch an der Mittelschule eingeführt. – Zitatende.
Ich frage Sie jetzt, Frau Kollegin Salzmann: Heißt das, dass zum Beispiel für die KEL-Gespräche, die jetzt für die Mittelschule verpflichtend sind und die ich gutheiße, diese Verpflichtung wegfällt oder dass die Verpflichtung zu KEL-Gesprächen auch in der AHS-Unterstufe, für die dortigen Kinder und ihre Eltern, kommen wird?
Ich habe noch zwei Fragen an Sie, Herr Minister, und zwar: Wenn die Planstellen dieser 1 500 Kolleginnen und Kollegen auch nach der Novelle, die heute mit Regierungsmehrheit beschlossen werden wird, weiterbestehen, werden diese 1 500 Planstellen weiterhin vom Bund bezahlt?
Die zweite Frage: Es gibt Kollegen, die im Rahmen der alten Studienordnung ein universitäres Lehramtsstudium begonnen haben, dieses Studium aber nicht abgeschlossen haben und trotzdem bereits jahrelang an NMS unterrichten. Werden sie weiter Beschäftigung finden, da sie bereits gute pädagogische Erfahrung gesammelt haben?
Eine weitere Kritik unsererseits ist, dass die Regierungsmehrheit im Ausschuss mittels Initiativantrag die Novelle zur Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes eingebracht hat. Meiner Meinung nach ist das insofern ein Fehler, ein demokratiepolitischer Fehler, da die Begutachtung seitens der Länder fehlt und es dadurch auch keine entsprechende Stellungnahme der Sozialpartner geben konnte. Es wurden auch die Gewerkschaft und die betroffenen Pädagogen nicht gehört.
Ich komme zum Abschluss, Kolleginnen und Kollegen: Diese Novelle ist in sich unausgegoren und entspricht nicht unserem Demokratieverständnis. Unter diesem Aspekt können wir dieser Gesetzesnovelle leider nicht unsere Zustimmung erteilen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
22.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Salzmann. – Bitte.