22.21
Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Lindner, ich glaube Ihnen, dass Sie dieses Thema emotional sehr berührt (Abg. Lindner: Richtig!), finde es aber nicht in Ordnung, wenn Sie hier von Ankündigungen, von Aussitzen und von Planlosigkeit sprechen, denn das Gegenteil ist der Fall, und ich möchte hier auf dieses Thema auch kurz eingehen. Wir haben heute eben zwei Anträge zur sexuellen Bildung in der Schule und einen Antrag betreffend Gewaltschutz auf der Tagesordnung.
Geschätzte Damen und Herren! § 17 des Schulunterrichtsgesetzes regelt die Zuständigkeit für Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Zuständig für diese Aufgabe ist einzig und allein die Lehrperson, die in der Klasse steht. Und das finde ich auch richtig so. Wir bilden unsere Lehrkräfte aus und unterstützen sie, wo es geht, damit sie die Aufgaben gut erfüllen können. Meine Damen und Herren, unsere Lehrkräfte lernen ihren Job jahrelang, machen einen Abschluss und besuchen laufend Fortbildungen. Sie sind sich dessen bewusst, dass sie ihre Aufgaben wahrnehmen müssen, sich an die Lehrpläne und Erlässe zu halten haben. In den Lehrplänen und in den Erlässen gibt es eine ganz klare Regelung, was unterrichtet werden soll.
Herr Kollege Lindner hat das hier eigentlich nur anhand des einen Unternehmens Teenstar dargelegt. Es ist so, dass sich sehr viele Anbieter ständig, tagtäglich den Schulen nähern, und es obliegt dann der Entscheidungsfähigkeit der Lehrperson, der Schulleitung, des Schulgemeinschaftsausschusses, sich darüber Gedanken zu machen, ob es in Ordnung ist. Und die Personen, die Lehrkräfte haben sich an Gesetze zu halten.
Es stimmt, es ist einiges an Maßnahmen getroffen worden; geregelt zuerst in dem Rundschreiben, das im März herausgekommen ist. Wir haben das Thema Clearingstellen in den Bildungsdirektionen, in den übergeordneten Gremien, die da mitentscheiden. Wir haben hier den Grundsatzerlass zur Sexualpädagogik. – Herr Lindner, bitte, ich würde Ihnen auf Seite 4 den Absatz 2 sehr ans Herz legen, die Lehrerinnen und Lehrer halten sich daran.
Es gibt einen Grundsatzerlass Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung. Es sind viele Dinge in der Schule geregelt. Ein Grundsatzerlass für die Weiterentwicklung der Curricula, für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Sexualpädagogik ist unter anderem auch in Vorbereitung.
Wir haben noch einen Antrag zum Thema Gewaltschutz, und da darf man gerade in dem aktuellen Fall Ottakring einiges klar ansprechen. Es gibt hier nur eine klare Botschaft: Null Toleranz bei Gewalt an Schulen! Es gibt seit 2007 eine umfassende Initiative zur Gewaltprävention an Schulen, die umgesetzt wird. Man muss – und das möchte ich betonen – konsequent am Thema arbeiten. Frau Dr. Spiel hat das in einer Diskussionsrunde auch angeführt, ich glaube, es war diese oder letzte Woche: konsequent am Thema arbeiten.
Ich denke, dass Konsequenz auch etwas ist, das in diesem Bereich sehr stark thematisiert werden soll. Ich kann mich noch erinnern, als ich als Junglehrerin an eine Schule kam und der Schulleiter zu mir gesagt hat, mich mit den Worten begrüßt hat: An dieser Schule sind wir alle für das Schulklima verantwortlich, beginnend beim Schulleiter bis zur Reinigungskraft! – Ich bin überzeugt, wenn alle sich dafür verantwortlich fühlen und sich gegenseitig dabei unterstützen, dann hat das auch Erfolg.
Ich bin auch sehr froh über das Neun-Punkte-Programm, das der Herr Minister letzte Woche vorgestellt hat und das auch viele Punkte und Maßnahmen im Bereich Gewaltprävention beinhaltet. Wir brauchen im Bildungsbereich keine Schnellschüsse, sondern wohlüberlegte Maßnahmen für eine gelingende Schule. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Bravoruf des Abg. Haubner.)
22.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Cox. – Bitte.