Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Innenminister! Ich komme zu Bleiburg:

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„Welche konkreten Maßnahmen treffen Sie“ als Innenminister „bzw. Ihre Sicherheits­behörden,“ – Landespolizeidirektion Kärnten beziehungsweise BH Völkermarkt – „um die“ ordnungsgemäße „Abhaltung des ‚Bleiburger Kroatengedenkens‘ am 18. Mai 2019 in Entsprechung und unter Einhaltung der österreichischen Gesetze“ – insbesondere des Versammlungsgesetzes, des Strafgesetzbuches und des Verbotsgesetzes – „zu gewährleisten?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Frau Abgeordnete, erlauben Sie mir zunächst einleitend nur einen kurzen Hinweis, weil das viele nicht wissen. (Abg. Meinl-Reisinger: Eine Belehrung, jö! – Abg. Rosenkranz: ... Fragestunde! ... antworten!) – Na, einen kleinen historischen Exkurs, Frau Abgeordnete!

Es ist nämlich so, dass es dieses Treffen seit Beginn der Fünfzigerjahre gibt. Ich habe mir das genau angeschaut, in Kärnten haben seither drei politische Farben bezie­hungsweise Parteien den Landeshauptmann gestellt: Einmal war es die SPÖ, über einen ziemlich langen Zeitraum, dann hat es eine freiheitliche Periode gegeben, dann hat es einen ÖVP-Landeshauptmann gegeben. Wissen Sie, was das Interessante ist?!  Dieses Treffen ist erst seit dem Jahr 2018 ein Problem, seitdem ich Innen­minister bin. Das ist doch irgendwo eine gewisse Auffälligkeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Nichtsdestoweniger treffen wir entsprechend Vorsorge. Sie kennen ja die 3D-Strategie der Polizei, und mit dieser 3D-Strategie der Polizei gehen wir auch in diesem Fall vor. Es ist durch eine entsprechende Mannstärke vor Ort Vorsorge getragen, dass die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet ist.

Zu den Kräften der Einsatzeinheit: Es werden entsprechende Kräfte des BVT und des LVT vor Ort sein, das heißt also, auch sehr, sehr viele Beamte nicht in Uniform, sondern in Zivil. Wir haben Unterstützung seitens der kroatischen Polizei. Es werden von österreichischer Seite Beamte im Einsatz sein, die der kroatischen Sprache mächtig sind. Wir werden die Leute im Zusammenhang mit der Einhaltung des Symbole-Gesetzes und des Abzeichengesetzes auch in den Einsatzbesprechungen im Vorfeld noch einmal entsprechend sensibilisieren, um diesbezüglich auch durchzu­greifen. Damit wir dann gleich direkt vor Ort die Strafen aussprechen können, wird auch die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, die ja da zuständig ist, mit dem Straf­referat vor Ort sein. Gleichzeitig wird ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Klagen­furt vor Ort sein, damit auch sichergestellt ist, dass die notwendigen strafrechtlichen Dispositionen sofort verfügt werden können.

Ich weiß nicht, ob es die Kollegen von der SPÖ freut oder ob wir das dürfen: Es wäre auch vorgesehen, dass wir einen Hubschrauber zum Einsatz bringen, um die ent­sprechenden Verkehrsströme im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung beobachten zu können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: ... die Eurocopter, oder?)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche Rechtsgutachten, von wem und mit welchem Ergebnis, wurden von den zuständigen Sicherheitsbehörden hinsichtlich der Prüfung einer Untersagung gemäß § 6 Abs. 1 beziehungsweise Abs. 2 Versamm­lungsgesetz eingeholt und welcher Rechtsansicht wurde warum gefolgt?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Frau Abgeordnete, Sie wissen so gut wie ich, dass es ein Gutachten gegeben hat: das berühmte Gutachten des Herrn Professor Mayer. Sie wissen aber auch, dass ein Gutachten – sage ich einmal – eines von meh­reren Elementen ist, die man im Zuge einer Beweiswürdigung entsprechend zu berück­sichtigen hat.

Nach unserer Rechtsordnung ist es so, dass die Entscheidung die Behörde, in diesem Fall der Bezirkshauptmann, trifft; er hat übrigens eine sehr, sehr langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung. Die Entscheidung trifft also die zustän­dige Behörde und nicht der Gutachter. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Wann haben Sie davon Kenntnis erlangt, dass auch zwei kroatische Minister an diesem Ustaschatreffen am Wochenende teilnehmen werden? Die Verant­wortung geht da nach § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Versammlungsgesetz von Ihnen auf die Bundesregierung, sprich auf den Bundeskanzler, über.

Haben Sie – gesetzeskonform – diesbezüglich schon mit dem Herrn Bundeskanzler Kontakt aufgenommen und zu welchen Maßnahmen werden Sie in dieser Frage raten?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Ich bedanke mich für diese Information; ich werde dieser dann gleich nach dieser Veranstaltung, wenn mich das Hohe Haus entlässt, nachgehen. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glocken­zeichen.)

Für mich ändert das nichts an der Entscheidungsgrundlage, denn letzten Endes ist die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob diese Veranstaltung durchzuführen ist, unter einer strengen Erwägung aller zu berücksichtigenden Umstände von der zuständigen Behörde vor Ort zu treffen. Wenn es von dieser Seite keine Bedenken gibt, weil die entsprechenden Sicherheitsrisiken, von denen manche sprechen, nicht gegeben sind, dann spricht nichts gegen die Durchführung der Veranstaltung.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 5. Frage, jener des Herrn Abge­ordneten Gerstl. – Bitte.