17.52

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher! Es trifft sich gut, dass exakt diese Anfrage der Sozialdemokraten hier zur Debatte steht, denn zum Inhalt dieser Anfrage hätte ich auch einige interessante Fragen.

Sie schreiben in Ihrer Anfrage als Überschrift: „betreffend Mitwirkung an einer verfas­sungsrechtlich bedenklichen und neuerlich gleichheitswidrigen Lösung betreffend das EuGH-Urteil zum Karfreitag“. Es stimmt, es gibt Verfassungsrechtler, die sagen, die Lösung ist verfassungsrechtlich vielleicht zu überprüfen. Es gibt andere, die sagen, sie ist in Ordnung. Es gehört auch uneingeschränkt zu unserem Rechtsstaat, dass jeder­mann, jede Organisation den Verfassungsgerichtshof anrufen kann, wenn ein Gesetz mit Mehrheit beschlossen wird und man meint, dass es verfassungswidrig sei. Das ist in Ordnung. Wir als Regierungsparteien glauben angesichts der Ausgangslage, dass wir eine praktikable Lösung gefunden haben. (Abg. Leichtfried: Aber das ist jetzt nicht die Frage! Die Frage war, warum es falsch beantwortet war! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Rosenkranz und Leichtfried.)

Was aber war die Ausgangslage? – Die Ausgangslage war, dass ein EuGH-Urteil vor­gelegen ist, das eine bewährte Regelung, eine über Jahrzehnte bewährte Regelung zu Fall gebracht hat. Lieber Jörg Leichtfried, es war unsere Aufgabe, Aufgabe des Parlaments – da bin ich jetzt mitten im Thema –, hier eine gute Lösung zu finden, und wir haben das mit Initiativantrag eingeleitet.

Dass es zu diesem Urteil gekommen ist, hat ja auch eine Geschichte (Abg. Leichtfried: Ja, aber was ist mit der Antwort?), in die Sie mit involviert sind. Die Arbeiterkammer in Wien und damit auch Sie als Komplize waren Teil dessen, dass wir überhaupt tätig werden mussten, um eine neue Regelung zu schaffen, obwohl vorher niemand ein Problem damit gehabt hat, dass die evangelischen und drei weitere Glaubens­gemein­schaften einen zusätzlichen Feiertag haben.

Herr Jörg Leichtfried, wenn Sie aber dann in Ihrer Anfrage schreiben, die Regierung habe ja wieder etwas gemacht, das gleichheitswidrig ist, und den Jom-Kippur-Tag an­sprechen, im Sinne von: Hallo, warum habt ihr den nicht auch gleich mit gelöst?!, dann sage ich Ihnen, liebe SPÖ: Wer den Jom-Kippur-Tag infrage stellt, so wie Sie in Ihrer Anfragebegründung, rüttelt am Grundkonsens der Zweiten Republik. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Jom Kippur ist der Feiertag der Juden, ein Privileg als Antwort auch für das historische Unrecht, das ihnen zugefügt wurde.

Liebe SPÖ, mit der Vorgangsweise hinsichtlich des Falls dieser Sonderregelung für die evangelische Glaubensgemeinschaft haben Sie bereits genug angerichtet und Unfrie­den gestiftet, der überhaupt nicht notwendig war, weil alle mit dieser Regelung bis dahin zufrieden waren. Hüten Sie sich jetzt bitte davor, so wie Sie in Ihrer Anfrage schreiben, jetzt womöglich noch jemanden zu suchen, um ihn zu begleiten, damit er auch noch den Jom-Kippur-Tag zu Fall bringt! Damit würden Sie einen wesentlichen Grundkonsens dieser Republik überschreiten, denn dieses Feiertagsprivileg ist ein Zugeständnis an die jüdische Glaubensgemeinschaft aufgrund des vorhandenen Un­rechts. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher, meine geschätzten Damen und Herren von der SPÖ: Diese Anfrage mit dieser Begründung ist eine Schande für dieses Parlament! Schämen Sie sich dafür! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

17.56

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Markus Vogl, Sie sind der nächste Redner, der zu Wort gemeldet ist. Bitte.