16.40
Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur eine Bemerkung zu Herrn Abgeordnetem Gerstl: Was schon mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederkehrt, ist: Wenn die Argumente ausgehen, kommt Silberstein. Ob es dazu passt oder nicht dazu passt: Es wird Silberstein genannt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich verstehe nicht, was der Wiener Wahlkampf mit der heutigen Debatte zu tun hat. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.) Ich verstehe nicht, welcher Vorwurf hier unterschwellig erhoben werden soll.
Gegen das, was NEOS hier verlangt – und auch andere Parteien haben solche Anträge eingebracht –, dass es Transparenz bei der Parteienfinanzierung gibt, kann man doch kein vernünftiges Argument vorbringen. Es muss ja völlig klar sein, dass offengelegt werden muss – und zwar die tatsächlichen Verhältnisse! –, wie sich Parteien finanzieren, auf welchem Weg sie zu ihrem Geld kommen, wer ihre Aktivitäten finanziert, welche Zuwendungen sie erhalten. Es kann doch niemand sagen: Nein, für Parteien soll das nicht gelten!
Das Zweite, was ja ganz selbstverständlich sein muss: Wenn es eine Pflicht gibt, die das Gesetz festlegt, dann muss es für den Fall der Nichterfüllung der Pflicht eine Sanktion geben. Wenn es keine Sanktion gibt, dann wird regelmäßig die Pflicht nicht erfüllt. Jedenfalls kommt das vor – dass es vorkommt, haben wir ja schon gesehen.
Drittens: Wenn es eine Rechenschaftspflicht gibt, dann muss es nicht nur eine Sanktion bei Nichterfüllung geben – die fehlt ja jetzt; wenn eine Partei sagt, sie legt überhaupt keinen Rechenschaftsbericht vor, dann passiert gar nichts, dann ist sie ganz auf der sicheren Seite –, sondern wenn dem Rechnungshof vorgelegt werden muss, was eine Partei gemacht hat, wenn Parteien einen Rechenschaftsbericht erstellen müssen und den vorlegen müssen, dann muss der Rechnungshof natürlich auch die Möglichkeit haben, das inhaltlich zu prüfen. Der Rechnungshof muss in die Bücher schauen können.
Es ist doch absurd, was jetzt geschieht: dass der Rechnungshof nachschauen muss, ob richtig gerechnet wurde, ob das in den richtigen Rubriken aufscheint, aber nicht nachschauen kann, ob das auch so in den Büchern verbucht ist. Also ich finde, das ist ein Theater, das man gar nicht ernst nehmen kann! Das bindet Ressourcen beim Rechnungshof und bringt rein gar nichts. (Beifall bei den NEOS.)
Das Nächste, was wichtig ist: Es muss natürlich einen Straftatbestand der illegalen Parteienfinanzierung geben. Warum? – Weil illegale Parteienfinanzierung ja nichts anderes als ein Betrug an den Wählerinnen und Wählern ist. Nur wenn das gerichtlich strafbar ist, hat die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, Konten zu öffnen. Ist es ein bloßes Verwaltungsstrafdelikt, dann gibt es diese Möglichkeit nicht und dann kann das nicht überprüft werden.
Das heißt: Nützen wir die Chance, die sich jetzt ergeben hat, denn niemand kann bestreiten, dass hier ein Problem besteht, dass die Parteien im nicht ganz unbegründeten Verdacht stehen, sich möglicherweise über Wege zu finanzieren, die nicht gesetzeskonform sind!
Es gibt Anträge, und ich lade Sie ein, diesen Anträgen zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
16.44
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Wolfgang Zinggl. – Bitte.