12.38

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Fi­nanzminister! Herr Innenminister! Geschätzte Bundesregierung! Zahlreiche steuerliche Maßnahmen des Regierungsprogramms konnten in den ersten 17 Monaten von dieser schwarz-blauen Regierung erfolgreich umgesetzt werden.

Ich darf die drei wichtigsten steuerlichen Maßnahmen eingangs nennen: Die erste Maßnahme war die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 13 auf 10 Prozent auf Be­herbergungsumsätze. Die zweite Maßnahme war die Einführung des Familienbonus Plus ab 1.1.2019, und die dritte Maßnahme war die Senkung des Arbeitslosenversi­cherungsbeitrags für die Geringverdiener. Und wie wäre es mit dieser Steuerreform, mit unserer Nettooffensive weitergegangen? – Wir können diese Steuerreform, Herr Klubobmann Wöginger – er sitzt jetzt nicht an seinem Platz –, immer noch als Initiativ­antrag von ÖVP und FPÖ einbringen.

Ich habe diese Steuerreform maßgeblich mitverhandelt. Ich stehe nach wie vor zu die­sem Verhandlungsergebnis, und ich würde mir sehr wünschen, dass wir diese Steuer­reform, zumindest den ersten Teil für 2020, bei dem eben die Legistik im BMF schon feststeht, gemeinsam mit der ÖVP umsetzen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte hier nur ein paar Highlights aus dem Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 anführen. Was wäre 2020 passiert? Oder besser gesagt: Was könnte 2020, wenn wir die Unterstützung der ÖVP haben, noch alles passieren? – Wir könnten die Arbeitneh­mer, die Pensionisten, die Selbstständigen und die Land- und Forstwirte mit niedrigen Einkommen mit dem Sozialversicherungsbonus in Höhe von 900 Millionen Euro pro Jahr massiv entlasten. Im Durchschnitt hätten die betroffenen Arbeitnehmer pro Jahr 280 Euro weniger an Sozialversicherungsbeiträgen bezahlt. Kleinunternehmer – bis zu einem Jahresumsatz von 35 000 Euro – hätten bei der Einkommensteuer von einer großzügigen Betriebsausgabenpauschalierung profitiert und auch von einer Anhebung der Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer. 350 000 Unternehmer hätten sich bis zu 400 000 Steuererklärungen erspart, hätten also keinen Steuerberater mehr ge­braucht.

Wir hätten eine Win-win-Situation: Die Unternehmer sparen sich das Geld, und die Ver­waltung erspart sich natürlich den entsprechenden Aufwand. Und zu guter Letzt hätten wir die betragliche Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro erhöhen können – geplant wäre gewesen: im Jahr 2021 auf 1 000 Euro –, und das könnten wir noch immer tun.

2021 wäre dann die erste Etappe der Entlastung der Lohnsteuer- und Einkommensteu­erzahler durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent erfolgt. Zusätzlich hätten wir für die Arbeitnehmer das Werbungskostenpauschale von 132 Eu­ro auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Damit hätten wir sichergestellt, dass 60 000 Arbeit­nehmer in Zukunft keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen müssen. 2021 wäre auch ein Kernstück dieser Steuerreform in Kraft getreten, nämlich die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes, das Einkommensteuergesetz 2020, für das wir massi­ve Vorarbeiten geleistet haben. Dadurch wäre es selbstverständlich auch zu einer massiven Vereinfachung der Lohnverrechnung gekommen, die von den Unternehmen, aber natürlich auch von den beratenden Berufen permanent gefordert wird.

2022 wäre dann beim Einkommensteuertarif die zweite Etappe erfolgt. Wir hätten die zweite Progressionsstufe von 35 Prozent auf 30 reduziert und die dritte Progressions­stufe von 42 auf 40 Prozent, ein ganz wichtiger Bestandteil. Mitarbeiter hätten am Ge­winn des Unternehmens steuer- und sozialversicherungsfrei partizipieren können, und zwar auch Mitarbeiter von Einzelunternehmen und von Personengesellschaften, nicht nur von Kapitalgesellschaften, wie es derzeit der Fall ist.

Wir hätten zu guter Letzt auch die Körperschaftsteuer gesenkt; aber auch für die Klein­unternehmer hätten wir etwas getan: Wir hätten den Grundfreibetrag für die Einzelun­ternehmer und für die Personengesellschaften auf 100 000 Euro ausgeweitet. Bagatell­steuern wie insbesondere die Schaumweinsteuer wären abgeschafft worden. Die Schaumweinsteuer, das wissen wir alle, schadet der heimischen Wirtschaft massiv und kostet mehr, als sie bringt. Das heißt, eigentlich müssten wir die Schaumweinsteuer sofort abschaffen.

Auch die Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Lohnnebenkos­ten, Stichwort einheitliche Dienstgeberabgabe, hätte zu einer weiteren massiven Ver­einfachung in der Lohnverrechnung geführt.

Unsere Steuerreform, unsere Nettooffensive, wie wir sie am 1. Mai beschlossen haben, wäre eine ehrliche Steuerentlastung für alle Arbeitnehmer, Pensionisten, aber auch für Unternehmer gewesen, nicht eine, die mit der rechten Hand nimmt und mit der linken Hand wieder gibt, wie das bei der letzten Steuerreform 2015/2016 der Fall war. Es wä­re eine ehrliche Steuerreform gewesen; ehrlich, weil ohne neue Steuern, ohne neue Schulden. In der Endausbaustufe hätte diese Nettooffensive eine Entlastung von 8,5 Milliarden Euro pro Jahr für die Österreicherinnen und Österreicher bedeutet, und zwar jedes Jahr 8,5 Milliarden.

Wir würden diese Steuerreform liebend gerne noch mit der ÖVP umsetzen, mit der wir insbesondere im steuerlichen Bereich sehr gut zusammengearbeitet haben. Ich darf mich auch bei dir, liebe Angelika Winzig, bedanken und dir alles Gute für Brüssel wün­schen. Wir Freiheitlichen werden aber auf jeden Fall alles tun, damit zumindest die Schritte, die für 2020 geplant waren, entsprechend umgesetzt werden können. Im Fi­nanzministerium sind wir mit der Legistik fertig. Das Sozialministerium hat noch Nach­holbedarf im Bereich des Sozialversicherungsbonus, und ich würde mich sehr freuen, wenn Frau Bundesministerin Zarfl uns da entsprechend unterstützen könnte.

Bei Herrn Bundesminister Müller möchte ich mich nicht nur für die sehr gute Zusam­menarbeit während meiner Tätigkeit als Staatssekretär bedanken, sondern auch dafür, dass er bis dato überhaupt keine Maßnahme, die vor seiner Amtszeit beschlossen wur­de, wieder rückgängig gemacht hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Dank an dieser Stelle auch an den Präsidenten, an den Bundesminister für Inne­res; auch mit ihm war die Zusammenarbeit sehr, sehr gut. – Vielen Dank.

Ich freue mich – bei dieser Gelegenheit – auf die zukünftige gute Zusammenarbeit, und der Übergangsregierung darf ich alles Gute wünschen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.46

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loa­cker. – Bitte.