14.59

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zu­seherinnen und Zuseher! Wir debattieren über eine Vereinbarung zwischen den Län­dern und dem Bund die Kinder- und Jugendhilfe betreffend. Das ist ein wichtiges The­ma, denn Kernaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, das Kindeswohl zu sichern. Zu den Hauptanliegen zählt auch, die Erziehungskraft der Familie zu stärken.

Für uns in der ÖVP stehen die Familien als Keimzellen unserer Gesellschaft seit jeher in der Mitte unserer politischen Arbeit. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren eine Reihe von familienpolitischen Maßnahmen vorangetrieben, wie zum Beispiel den Familienbonus, den ich hier erwähnen möchte. Es sind Maßnahmen, die unsere Fami­lien erfolgreich wieder mehr in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft geholt haben.

Mit dieser Vereinbarung, die wir heute beschließen werden, soll das in den Ausfüh­rungsgesetzen der Länder bereits bestehende Schutzniveau aufrechterhalten werden. Die Kinder- und Jugendhilfe soll österreichweit einheitlich gestaltet, gemeinsam stan­dardisiert und auch ständig weiterentwickelt werden. Durch Meldepflichten, Evaluie­rungen und die Verpflichtung, dass auch in Zukunft neue wissenschaftliche Erkenntnis­se im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beachtet werden, soll ein hoher Qualitäts­standard sichergestellt werden. Darauf haben sich die Länder mit dem Bund geeinigt. Wir sollten diesem Verhandlungsergebnis auch nicht im Wege stehen, weshalb ich um die entsprechend breite Unterstützung für dieses Gesetz ersuche.

Diese Vereinbarung ist aber auch der vorläufige Schlusspunkt der begonnenen Ent­flechtung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Wir haben nämlich im De­zember 2018 das Bundes-Verfassungsgesetz dahin gehend geändert, dass die Kinder- und Jugendfürsorge alleinige Kompetenz der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung wird. Damit hat unser damaliger Reformminister Josef Moser einen ersten Schritt für einfachere und auch klarere Zuständigkeiten gesetzt und hat – auch mit anderen Schritten – wechselseitige Blockaden zwischen Bund und Ländern aus dem Weg ge­räumt.

Schade ist nur, dass durch das Ende der Gesetzgebungsperiode nun viele weitere Vorhaben vorerst auf Eis gelegt sind, denn dieser damaligen Regierung wurde das Misstrauen ausgesprochen, was viele nach wie vor nicht verstehen können. Diese Vor­haben können erst umgesetzt werden, wenn die neue Volkspartei auch wieder Teil der nächsten Regierung ist, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Einige Dinge wurden in den vergangenen Monaten bereits angestoßen, wie zum Bei­spiel Steuerreform oder auch Mindestpension. Manches, das im Budget bereits abge­bildet ist, kann hoffentlich auch noch umgesetzt werden.

Ich möchte aber auch noch auf ein für die Kinderbetreuung wichtiges Gesetz hinwei­sen: Die Bund- Ländervereinbarung über die Finanzierung der Nachmittagsbetreuung läuft kommenden September aus. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Mit dem geplanten Bildungsinvestitionsgesetz sollte die Finanzierung der Nachmittags­betreuung über den kommenden September hinaus sichergestellt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf dazu aufrufen, dieses Bildungsinvestitionsge­setz noch zu beschließen, denn wenn wir dieses Gesetz nicht beschließen, fällt die Fi­nanzierung der Nachmittagsbetreuung ab dem kommenden Schuljahr, und wir stehen durchaus vor einer – kann man sagen – finanziellen Krise der Gemeinden oder der Eltern, die diese Kosten übernehmen müssen. Die Lösung dafür liegt auf dem Tisch. Ich bitte Sie, gehen wir diesen Schritt im Sinne unserer Familien weiter. Gehen wir die­sen Weg weiter! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.02

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holz­leitner. – Bitte.