15.13

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Volksanwältin, sehr geehrte Herren Volksanwälte! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Die heutige Debatte zum Bericht der Volksanwaltschaft ist die letzte zu einem Bericht der bisher tätigen Volksanwälte, denn ihre Amtsperiode endet mit dem 30. Juni 2019.

Die Volksanwaltschaft ist ein wichtiges Kontrollorgan des Parlaments und für viele Menschen ist sie die einzige Anlaufstelle, wenn sie Schwierigkeiten mit Behörden ha­ben. Die Volksanwaltschaft hat einen niederschwelligen Zugang und genießt großes Vertrauen in der Bevölkerung. Das zeigen uns auch die Überprüfungsfälle von 2018. 16 000 Menschen haben mit ihren Anliegen bei der Volksanwaltschaft Gehör gefun­den, das sind 66 Beschwerdefälle pro Arbeitstag.

Ich möchte mich wirklich recht herzlich bei den scheidenden Volksanwälten bedanken, denn sie haben gute Arbeit geleistet. Sie haben das Vertrauen der Bevölkerung erar­beitet, sind mit Umsicht und Geduld an die Fälle herangegangen und haben einen er­folgreichen Einsatz im Interesse der Menschen geleistet. Ganz besonders möchte ich unserer Volksanwältin Gertrude Brinek herzlichen Dank sagen, denn sie hat sich spe­ziell für das Thema Sachwalterschaftsgesetz eingesetzt und dazu wertvolle Beiträge eingebracht.

Neben vielen Details zur Prüftätigkeit sind im Bericht 2018 wichtige Problemfelder auf­gezeigt worden. Exemplarisch möchte ich drei Punkte herausnehmen.

Die Haftanstalten: Hierzu hat die Volksanwaltschaft immer wieder dieselben Probleme aufgedeckt. Durch Überbelegung und mangelnde Beschäftigung entstehen Aggression und Gewalt. Die zweite Sache, in der die Kommission tätig war, sind die Beschwerden über die Qualität der Gutachten, da es eine geringe Anzahl von Gutachterinnen und Gutachtern gibt und Qualitätsstandards für die Gutachten fehlen.

Ich möchte dazu sagen: Wir haben im Ressort von Bundesminister Moser ein Maß­nahmenvollzugsgesetz erarbeitet, das jetzt fix und fertig ist und beschlossen werden hätte können, wenn nicht die Regierungsarbeit beendet worden wäre. Ich hoffe aber, dass dies die nächste Regierung umsetzen wird, denn darin wird wichtigen Anregun­gen der Volksanwaltschaft vollinhaltlich Rechnung getragen.

Ein weiteres Konfliktfeld, das aufgezeigt wird, ist die Barrierefreiheit. Dabei gibt es in der Umsetzung oft Probleme. Menschen mit Behinderungen sind in verschiedenen Be­reichen häufig mit Benachteiligungen konfrontiert.

Wir sehen, mit welcher Vielfalt an Themen die Volksanwaltschaft zu tun hat, und wenn wir morgen drei neue Volksanwälte wählen, so möchte ich sagen: Wir stehen zur Volksanwaltschaft, schon seit sie gegründet worden ist, und es ist für uns selbstver­ständlich, dass die Mittel wie bisher zur Verfügung gestellt werden. Es bedarf keines Entschließungsantrags, um das auch für die Zukunft sicherzustellen.

Ich darf heute noch meinem Sitznachbarn Werner Amon alles Gute in seiner neuen Tätigkeit wünschen. Er ist ein Garant dafür, dass der eingeschlagene Weg der bereits amtierenden Volksanwälte fortgesetzt wird. Er hat hohe Kompetenz in der Verwaltung, einen freundlichen Umgang mit den Menschen und war auch schon fünf Jahre Men­schenrechtssprecher. Er ist mit unermüdlichem Einsatz dabei. Ich möchte ihm alles Gute wünschen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwall­ner. – Bitte.