15.37
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist unvorstellbar grausam: Kinder und Jugendliche, die, aus welchem Grund auch immer, ihre Familien verlassen müssen und fremduntergebracht werden, um dort Schutz zu finden, erleben das genaue Gegenteil. Sie erleben an dem Ort, an dem sie Schutz finden sollten, psychische, physische und sexuelle Gewalt und Misshandlungen. Seit 1. Juli 2017 können Betroffene dieser Gewalt eine Heimopferrente beantragen, wenn sie zwischen 10. Mai 1945 und 31. Dezember 1999 Opfer eines Gewaltdelikts in einem Heim, einer Pflegefamilie oder einer Krankenanstalt geworden sind. Die Rente, die im Jahr 2018 etwas mehr als 300 Euro ausgemacht hat, bekommen Antragsteller und Antragstellerinnen, die bereits eine pauschalierte Entschädigung erhalten haben, ohne weitere Prüfung. In allen zusätzlichen Fällen beurteilt die Rentenkommission der Volksanwaltschaft den Sachverhalt. Seit Inkrafttreten des Heimopferrentengesetzes wurden bereits mehr als 1 000 Anträge gestellt, was ohne Zweifel die Notwendigkeit dieser kleinen Wiedergutmachung für die erlittene Gewalt widerspiegelt.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Volksanwaltschaft und im Besonderen beim zuständigen Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, der auch Vorsitzender der Rentenkommission ist, ganz herzlich dafür bedanken, dass sie mit dieser Vehemenz diese Anträge abgearbeitet haben. Ein herzliches Dankeschön dafür! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich ersuche aber auch die zukünftige Volksanwaltschaft, diese Vehemenz beizubehalten, weil es dringend notwendig ist, diesen Menschen diese kleine Anerkennung zukommen zu lassen. Sie haben uns im Ausschuss erzählt, dass einige der Antragstellerinnen und Antragsteller verstorben sind, noch bevor der Sachverhalt fertigt geprüft werden konnte, was die Dringlichkeit dieser Wiedergutmachung für erlittene Gewalt umso deutlicher macht. Deshalb ist es wichtig, dass die Volksanwaltschaft in diesem Bereich mit ausreichend Personal ausgestattet ist. Wir haben heute schon einen Antrag für die Sicherstellung von Finanzierung und Personal eingebracht, und ich ersuche Sie um Ihre Unterstützung.
Vor einem Jahr haben wir hier auf Anregung der Volksanwaltschaft einstimmig eine Reform des Heimopferrentengesetzes vorgenommen, die Lücken im Gesetz geschlossen hat. Somit sind nun auch Personen, die in privaten Heimen oder Krankenanstalten misshandelt wurden, und behinderte Menschen, die das Pensionsalter noch nicht erreicht haben, rentenbezugsberechtigt. Das war ein notwendiger und wichtiger Schritt.
Es gibt jetzt noch eine Anmerkung aus dem Bericht der Volksanwaltschaft zur besseren Aufarbeitung der Sachverhalte, wo es noch Schwierigkeiten im Verfahren gibt, und das ist die schleppende Beantwortung von Anfragen an die katholische Kirche. Dr. Günther Kräuter hat uns mitgeteilt, dass es bereits ein Gespräch gegeben hat. Ich ersuche an dieser Stelle auch die zuständigen Vertreter und Vertreterinnen der katholischen Kirche, alles zu tun, um diesen Menschen diese kleine Wiedergutmachung zukommen zu lassen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kumpitsch. – Bitte.