17.08

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben jetzt, wie man erkennt, wenn man die Geschichte des Nationalrates betrachtet, eine Phase hinter uns, in der, wenn man es vornehm ausdrücken möchte, das gegenseitige Verständnis zwischen Regierung und Parlament nicht das Beste war.

Wenn man es etwas deutlicher ausdrücken mag, kann man schon sagen, dass ein gewisser Grad an Überheblichkeit, Aggressivität und Hochmut im Auftreten der Regie­rungsmitglieder feststellbar war. Das war insbesondere deshalb möglich – und ich denke, da sollten wir alle in uns gehen –, als diese Art des Umgangs mit dem Natio­nalrat von den Abgeordneten der ehemaligen Regierungsmehrheit gutgeheißen wurde.

Geschätzte Damen und Herren! Es lag schon in Ihrer Verantwortung, dass der Na­tionalrat so mit sich umgehen ließ – und nicht anders, wie es ein selbstbewussteres Parlament eigentlich eingefordert hätte. Es lag in Ihrer Verantwortung. Man muss auch sagen, dass diese Präpotenz im Auftreten sich nicht nur auf die Debatten im Plenum erstreckt hat. Nein, sie war auch im Umgang mit anderen parlamentarischen Rechten spürbar, insbesondere bei der Ausübung des Interpellationsrechts des Parlaments. Wir sind in die Situation gekommen, dass die Anfragen von Abgeordneten durch Regie­rungsmitglieder oberflächlich kurz und auch nicht der Wahrheit entsprechend (Abg. Ja­rolim: Gehässig, gehässig!) beantwortet wurden.

Geschätzte Damen und Herren! Das war auch der Grund, warum wir und andere in diesem Haus der Auffassung sind, dass es für die Zukunft notwendig sein wird, diesem Parlament und den Abgeordneten, die diese Anfragen stellen, mehr Möglichkeiten in die Hand zu geben, mit einer derartigen Vorgehensweise umzugehen. Es kann nicht sein, dass eine zukünftige Regierung – welche auch immer hier sitzen wird – so schä­big mit Anfragen umgeht, wie es diese getan hat, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT.)

Wir sind deshalb der Meinung, dass auf Antrag der fünf anfragenden Abgeordneten in Zukunft bei Zweifeln ob der Richtigkeit, ob der Verfassungsmäßigkeit dieser Beant­wortungen der Verfassungsgerichtshof angerufen werden kann, angerufen werden muss, um am Ende zu entscheiden, ob die antwortenden Ministerinnen und Minister richtig gehandelt haben. Wenn Sie für ein starkes Parlament sind, wenn Sie für selbst­bewussten Parlamentarismus eintreten, dann stimmen Sie bitte mit uns diesem Antrag zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

17.12

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Rosen­berger. – Bitte.