Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet, damit ist die Debatte auch gleich wieder geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 634 der Beilagen, Folgendes zu beschließen: 

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption vom 21. Mai 2019 [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 zweiter Fall, 153 Abs. 1 und 3 erster Fall StGB, in eventu §§ 12 zweiter Fall, 156 Abs. 1 und 2 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.