10.37
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Sauberes Wasser ist neben Luft und Nahrung unsere Lebensgrundlage. Trinkwasser in bester Qualität und in ausreichender Menge zu haben, ist für uns selbst alltäglich, verglichen mit anderen Regionen ist das allerdings bei Weitem keine Selbstverständlichkeit. Wir tragen deshalb auch Verantwortung dafür, dass auch zukünftige Generationen über sauberes und gesundes Wasser verfügen können. Auch in Zukunft muss deshalb eine qualitativ einwandfreie und vor allem auch mengenmäßig gut abgesicherte Trinkwasserversorgung – vor allem auch zu sozial verträglichen Preisen – gewährleistet sein.
Eine ordnungsgemäße Wasserversorgung ist nämlich eine entscheidende Grundlage für die Lebensqualität in unseren Gemeinden. Dessen sind sich auch die Gemeindevertreter sehr bewusst, denn die Ausgaben der Wasserver-, aber auch der Abwasserentsorgung sind regelmäßig die höchsten in unseren Gemeindebudgets. Deswegen an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an alle diejenigen, die sich darum kümmern, die sich tagtäglich bemühen, von den Wassermeistern über die Gemeinderäte bis hin zu den Bürgermeistern! (Beifall bei der ÖVP.)
Dass wir in Österreich sauberes Trinkwasser haben, verdanken wir den Menschen, die dafür gearbeitet haben, das ist aber auch ein entsprechendes Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses, denn das Wasserrechtsgesetz regelt die Nutzung des Wassers, aber auch die Reinhaltung der Gewässer. Die Vorgaben, die darin gemacht wurden, haben auch dazu geführt, dass wir in den letzten Jahrzehnten die Qualität des österreichischen Wassers enorm verbessert haben.
Vor diesem Hintergrund freut es mich umso mehr, dass es eine Einigung über einen gemeinsamen Antrag mit der SPÖ und der FPÖ gegeben hat – mit dem Ziel, die öffentliche Wasserversorgung weiterhin so zu gewährleisten wie bisher.
Es soll eine Änderung eines Bundesverfassungsgesetzes mit folgendem Text beschlossen werden: Dass die Republik Österreich sich „zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu“ bekennt, dass „das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten“ ist.
Damit soll weiterhin die Versorgung mit Wasser in einwandfreier Qualität in ausreichender Menge durch kommunale Versorger, durch Wasserverbände, durch Wassergenossenschaften, aber auch durch ausgelagerte Unternehmen, wie zum Beispiel die Stadtwerke oder die EVN Wasser, sichergestellt werden.
Es sollen aber so wie bisher auch private Hausbrunnen weiterhin möglich sein, weil es auch Bereiche gibt, wo eine zentrale Wasserversorgung nicht möglich oder nicht gewollt ist. Da greift dann das Wasserrechtsgesetz ein, denn das regelt die Nutzung des eigenen Wassers zur eigenen Versorgung. Es regelt aber auch die zulässige Entnahmemenge und stellt auch eine nachhaltige Verfügbarkeit dieser wichtigen Ressource sicher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem gemeinsamen Antrag soll noch deutlicher als bisher zum Ausdruck gebracht werden, dass die Aufrechterhaltung der hohen Qualität der Wasserversorgung eine Aufgabe der Republik, des Bundes, der Länder und auch der Gemeinden ist und dass das Eigentum an der Trinkwasserversorgung weiterhin in öffentlicher Hand bleiben soll. – Ich danke für die breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
10.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Klubobfrau Rendi-Wagner ist zu Wort gemeldet. – Bitte.