12.08

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Bundesministerin! Eingangs darf ich Gäste bei uns im Haus begrüßen: Im Namen meiner Kollegin Cornelia Ecker heiße ich die 4. Klasse des Bundesgymnasiums Hallein sehr herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wirklich sehr erfreulich, dass das Rauchverbot in der Gastronomie heute Realität wird. Die Fakten liegen zweifelsfrei auf dem Tisch: Rauchen schadet der Gesundheit. Viele von Ihnen, unabhängig von der Fraktion, haben betont, wie wichtig Prävention ist, wie wichtig der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher ist, wie wichtig die Vorbildwirkung ist.

Ich greife jetzt erneut ein Thema auf, das vor wenigen Wochen leider keine Mehrheit gefunden hat, das aber unsere Jüngsten in der Gesellschaft betrifft, nämlich ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen. Das ist ein Anliegen aus dem Grazer Kinder­parlament, das an mich herangetragen wurde. Wenn Sie diesem Antrag, den ich gleich verlesen werde, zustimmen und für ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen plädieren, dann würden Sie damit zeigen, dass Sie a) Kinder ernst nehmen und b) Demokratie ernst nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wer plädiert noch für eine klare Regelung, ein klares Bundesgesetz in dieser Causa? – Die Grazer ÖVP zum Beispiel oder viele Eltern, zahlreiche Kinderlobbys und die Ge­meinden. Sie alle verlangen ein klares Gesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können das heute beschließen, und ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen

betreffend den Antrag 859/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte wird wie folgt geändert:

1. Z 1 lautet wie folgt:

„1. In § 12 Abs. 1 Ziffer 3 wird nach dem Ausdruck „einschließlich der dazugehörigen Freiflächen“ der Ausdruck „sowie jener Freiflächen die ausschließlich Freizeitaktivitäten von Kindern gewidmet sind (Spielplätzen)“ eingefügt.““

2. Die bisherigen Z 1 bis 4 erhalten die Bezeichnung 2 bis 5.

3. Die neue Z 5 lautet:

„5. § 18 Abs. 15 lautet:

„(15) § 12 Abs. 1 Z 3 und 4 treten mit 1. November 2019 in Kraft. § 13 a und § 13 b Abs. 4 treten mit 31. Oktober 2019 außer Kraft.““

*****

Ich appelliere an Sie alle, insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP: Frau Abgeordnete Schwarz, Sie haben vorhin gesagt, es muss Orte geben, an denen man eigentlich davon ausgehen kann, dass – aufgrund der Verantwortung, die man wahrnimmt – nicht geraucht wird, zum Beispiel Kinderspielplätze.

Wir wissen, Gesundheitspolitik steht über Parteipolitik. Unterstützen Sie diesen Antrag! Nehmen wir doch unsere gemeinsame Verantwortung als Gesetzgeber wahr und halten wir die Spielplätze rauchfrei – für die Gesundheit unserer Jüngsten! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Karin Greiner

Genossinnen und Genossen

betreffend den Antrag 859/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte wird wie folgt geändert:

1. Z 1 lautet wie folgt:

„1. In § 12 Abs. 1 Ziffer 3 wird nach dem Ausdruck „einschließlich der dazugehörigen Freiflächen“ der Ausdruck „sowie jener Freiflächen die ausschließlich Freizeitaktivitäten von Kindern gewidmet sind (Spielplätzen)“ eingefügt.““

2. Die bisherigen Z 1 bis 4 erhalten die Bezeichnung 2 bis 5.

3. Die neue Z 5 lautet:

„5. § 18 Abs. 15 lautet:

„(15) § 12 Abs. 1 Z 3 und 4 treten mit 1. November 2019 in Kraft. § 13 a und § 13 b Abs. 4 treten mit 31. Oktober 2019 außer Kraft.““

Begründung:

Es ist unzumutbar, dass auf Österreichs Kinderspielplätzen geraucht wird. Mag es doch vielen logisch erscheinen, nicht zu rauchen wo Kinder spielen, ein dies­bezüg­liches Verbot gibt es nicht. Nicht nur Eltern und Kinder beklagen sich über diesen Zustand, sondern auch Gemeinden und Länder, welche diesen Wunsch mangels Kom­petenz nicht umsetzen können. Daher ist es erforderlich umgehend diese Geset­zeslücke zu schließen.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Brigitte Zarfl zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.