18.11

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Kollege Reifenberger, so mutterkuhaffin wie Sie bin ich noch lange! (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von JETZT, SPÖ und NEOS.)

Also: Tatsächlich ist dieser Absatz 2 des § 1320 – Kollege Jarolim hat sich die mah­nenden Worte der Frau Präsidentin eingehandelt – ein Geschwurbel sondergleichen. Das ist nicht das Urteil einer Person, die erst seit 36 Jahren Jurist ist – das ist wahrscheinlich zu wenig, um Kollegen Strasser mit seiner Landläufigkeit hier Paroli zu bieten –, es ist auch nicht bloß das Urteil eines Anwalts, der seit gut einem Viertel­jahrhundert Anwalt ist und mit Haftungssachen zu tun hat, es ist auch nicht das Urteil eines Universitätsprofessors – das alles zählt gegen die Mutterkuhmilchverbundenheit des Kollegen Strasser gar nichts –, sondern es ist das Urteil des Obersten Gerichts­hofes in der Stellungnahme zu diesem Gesetz.

Jetzt kann man sagen: Die Juristen sind allesamt blöd, denn nur wir Politiker tun etwas für das Volk!, aber wenn es um ein Gesetz geht, ist die Meinung von Juristinnen und Juristen nicht völlig unerheblich. Wenn der Oberste Gerichtshof in seiner Stellung­nahme sagt, das ist schlicht überflüssig, und davor warnt, durch diese legistische Nebelgranate, mit der Sie um sich pfeffern, jede Rechtserheblichkeit und jeden rechts­erheblichen Mehrwert zu verlassen, dann sollte man das ernst nehmen.

Jetzt kann man noch sagen: Diese OGH-Juristinnen und -Juristen, na ja, das sind bezahlte Staatsdiener, wahrscheinlich sind sie allesamt politisch bestellt! – Wir könnten uns auch die Stellungnahme des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zu diesem Gesetzesvorhaben ansehen, die ist nämlich noch grauslicher. Die sagen nämlich, es ist völlig misslungen! – Und auch das ist nichts, was bloß aus reinem juristischen Formalismus entstanden ist, denn Sie glauben doch nicht wirklich, dass die Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofes oder diejenigen, die für den ÖRAK diese Stellungnahme gemacht haben, mit dem Leben der Leute in diesem Land nichts zu tun haben. Das ist einfach ein überflüssiges Geschwurbel.

Jetzt können wir das der Reihe nach durchdeklinieren:

Wenn der erste Satz lautet: „In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Halter [...]“ – Kann? – Na, können tut man viel. Darf er oder darf er nicht? Soll er oder soll er nicht? – Er kann. Na, dazu brauche ich keinen Gesetzgeber, um zu sagen, dass ein Mensch in diesem Land irgendetwas kann (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von JETZT und NEOS), denn das ist entweder eine Tatsachenbehauptung und sie ist richtig oder sie ist falsch, aber ich brauche kein Gesetz dafür.

Und jetzt kommt der Clou: Er kann auf etwas „zurückgreifen“. – Was? Muss er sich umdrehen, wenn er die Standards braucht, weil er zurückgreift? – Das ist legistisch Schwachsinn, und ich sage das trotz der mahnenden Worte der Frau Präsidentin. Das ist nämlich nicht gescheit.

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben es natürlich ganz bewusst gesagt, ich weiß es schon. Zu sagen, es ist nicht gescheit, ist möglich. (Abg. Noll: Ich habe versucht, mich zu erklären!) Das andere ist sozusagen der Vorwurf einer psychischen Störung, und deshalb ist das zurückzunehmen. (Abg. Noll: Das habe ich damit schon gemacht!) Das ist in diesem Haus nicht angebracht.

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (fortsetzend): Nach dem Punkt im ersten Satz kommt jetzt überhaupt ein weiterer legistischer Unfall. Da steht im ersten Satz, der Halter kann etwas tun. „Andernfalls [...]“, setzt sich dann dieser Abschnitt fort. – Was? Wenn er nicht kann, also andernfalls? – Das ist erstens einfach nicht Deutsch, und es ist zweitens juristisch unsinnig. Und es bleibt tatsächlich beim Urteil des Obersten Gerichtshofes: Es ist überflüssig und hat keinen Mehrwert.

Letzter Punkt: Wer macht denn die Standards? Da ist die Rede von anerkannten Standards. – Was? In der jeweiligen Gemeinde, im jeweiligen Bezirk, im jeweiligen Land allgemein anerkannte Standards? Oder handelt es sich um Übung des redlichen Verkehrs, um anerkannte Regeln der Technik? – Alles ist hier dermaßen unbestimmt, sodass das Urteil der Frau Präsidentin Griss das einzig zutreffende ist: Man sollte sich das sparen. – Danke. (Beifall bei JETZT und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.16

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag.a Gertraud Salzmann gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.