18.20

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Liebe Zuhörer! Haftungsrechts-Änderungsgesetz: Der tragische Vorfall in Tirol und das daraufhin ergangene Gerichtsurteil haben nicht nur unter den Bauern große Diskussionen ausgelöst, sondern – und das hat mich fasziniert – es haben mich irrsinnig viele Men­schen darauf angesprochen und haben gesagt, dass es nicht sein kann, dass die Verantwortung allein bei den Landwirten liegt. Es kann nicht sein, dass die Landwirte die volle Verantwortung tragen, das Prozessrisiko und in weiterer Folge das Haftungs­risiko haben. Es muss auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung der Menschen her, die die Almen benützen. Die Leute sind manchmal sogar recht radikal und sagen: Das darf überhaupt nicht sein, dass ein Bauer da angeklagt werden kann! Wer oben ist, hat die volle Verantwortung zu tragen, und das ist es!

Meiner Meinung nach ist es im Bewusstsein der Menschen verankert, dass die Pflege der Kulturlandschaft, die Betreuung der Almen einzig und allein die Arbeit der Land­wirte ist, und, meine Damen und Herren, da steckt sehr, sehr viel Idealismus dahinter. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aufgrund der Entwicklung der Landwirtschaft und der Entwicklung der Bevölkerung gibt es manche Konflikte und Probleme. Zum einen ist da eine geänderte Betriebsform zu nennen: Es gibt heute wesentlich mehr Mutterkuhbetriebe, und da werden die Kühe mit den Kälbern auf die Weide getrieben. Es gibt immer mehr Freizeitaktivitäten, natürlich auch immer mehr Hunde, und wir wissen, dass gerade die Begegnung von Hunden mit Rindern problematisch ist.

Es ist traurig – früher war es nur in den Städten so, heute ist es leider auch im ländlichen Bereich schon sehr oft so –, dass vielen Menschen das Verständnis für die Landwirtschaft fehlt. Grundbegriffe, die für uns, die in unserer Jugend, ganz normal waren, fehlen den Menschen heute zur Gänze. Und es gibt auch Verrücktheiten. Ich erinnere daran, dass vor ein, eineinhalb Monaten auf Facebook plötzlich eine Challenge gestartet wurde: Küsse eine Kuh und lass dich dabei fotografieren! – Verrückt!

Bei all diesen Dingen waren die Landwirte nahezu alleine haftbar. Es war notwendig, dem entgegenzuwirken, Maßnahmen zu setzen. Es wurde ein Vier-Punkte-Plan ge­startet: zum einen als Standard für die Landwirte, dass auch den Bauern in etwa gesagt wurde, worauf man achten und schauen muss, inwieweit man haftbar ist oder wo die Maßnahmen ansetzen müssen, damit man nicht mehr haftbar ist; zum anderen zur Aufklärung, nämlich mit Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh.

Genau das ist der Punkt, dass heute viele Leute überhaupt kein Verständnis mehr dafür haben. Die gehen auf die Alm und glauben, eine Kuh ist ein großes Streicheltier und man kann sich jedem Tier nähern. Es hat Gott sei Dank vor einiger Zeit in Kärnten ein Gerichtsurteil gegeben, in dem der Richter in Bezug auf eine ähnliche Situation befand, dass jeder Mensch, der ein Tier hat, so viel Hausverstand haben sollte, um zu wissen, dass von einem Rind mit 750 Kilogramm Eigengewicht eine Gefahr ausgeht.

Es war auch notwendig, das rechtlich niederzuschreiben. Es gab den Wunsch, die Eigenverantwortung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern, diese dort festzuschreiben, um auch den Landwirten das Signal der Rechtssicherheit zu geben. Zu guter Letzt gibt es natürlich die Versicherung als letzte Maßnahme.

Kollegin Griss und Kollege Noll stellen diese Maßnahme heute aus juristischer Sicht infrage. – Meine Kolleginnen und Kollegen, wir haben zwei Möglichkeiten gehabt, und zwar: etwas zu tun, diese vier Maßnahmen umzusetzen, oder nichts zu tun, auf die Gefahr hin, dass entweder viele Weiden nicht mehr bestoßen werden oder dass das noch viel Schlimmere passiert – uns haben nämlich viele Landwirte angedroht, dass sie hergehen und die Wanderwege, wo es nur geht, sperren. Wir hätten in den Gemeinden Riesen-, Riesen-, Riesenherausforderungen gehabt, um einen normalen Sommerbetrieb mit Wanderwegen und Mountainbikerouten aufrechterhalten zu kön­nen.

Ich glaube, wenn man diese zwei Alternativen betrachtet, so hat man richtig gehandelt. Diese Neuregelungen sind kein absoluter Freibrief für uns Landwirte, aber sie verteilen die Verantwortung wenigstens auf beide Seiten, sowohl auf die Landwirte als auch auf die Nutzer der Almen. Ich denke, mit ein bisschen Eigenverantwortung, die auch von den Nutzern erwartet wird, wird es auch in Zukunft möglich sein, die Almwirtschaft im Sinne der Freizeitnutzer, aber auch im Sinne der Landwirtschaft zu betreiben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.25

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Kühberger. – Bitte.