18.52

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich damit, dass in einem Zivilprozess, wenn es zu einem Vergleich in der ersten Tagungsatzung, bei der ersten Verhandlung kommen sollte, die Hälfte der Gerichtskosten rückerstattet wird. Da wir in Europa bei der Höhe der Gerichtskosten führend sind, ist das natürlich schon ein tatsächlicher Anreiz, einen Vergleich zu schließen, eine vergleichsweise Lösung zu erarbeiten, und wird aus meiner Sicht massiv dazu beitragen – wenn es umgesetzt würde –, dass sich die Anzahl der Verfahren verringert.

Das bedeutet, dass wir auf der einen Seite zwar einen gewissen Ausfall bei den Gerichtskosten haben, auf der anderen Seite aber eine erhebliche Ersparnis bei den Richterkosten, dass sich das daher einerseits wirtschaftlich rechnet und dass auf der anderen Seite natürlich jeder Versuch, Streitschlichtungen, einvernehmliche Lösungen bei Verfahren zustande zu bringen, schon grundsätzlich sinnvoll ist. Wir haben das mit Minister Moser seinerzeit schon besprochen und eigentlich ein sehr offenes Signal dahin gehend bekommen, dass alle Maßnahmen, die dazu dienen, zu Einvernehmen und zu so wenigen Prozessen wie möglich zu führen, willkommen sind.

Ich hoffe, dass wir daher auf dieser Basis hier eine weitestmögliche Einigkeit erzielen können, um dem zuzustimmen. Es spricht ja nichts dagegen, dass wir auch in Zukunft weiterhin Diskussionen darüber führen, wie man die Streitpotenziale und die Anzahl der gerichtlichen Verfahren durch einvernehmliche Lösungen noch weiter reduzieren kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

18.54

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karl Mahrer. – Bitte.