Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 219

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kann etwas tun. „Andernfalls [...]“, setzt sich dann dieser Abschnitt fort. – Was? Wenn er nicht kann, also andernfalls? – Das ist erstens einfach nicht Deutsch, und es ist zweitens juristisch unsinnig. Und es bleibt tatsächlich beim Urteil des Obersten Gerichtshofes: Es ist überflüssig und hat keinen Mehrwert.

Letzter Punkt: Wer macht denn die Standards? Da ist die Rede von anerkannten Standards. – Was? In der jeweiligen Gemeinde, im jeweiligen Bezirk, im jeweiligen Land allgemein anerkannte Standards? Oder handelt es sich um Übung des redlichen Verkehrs, um anerkannte Regeln der Technik? – Alles ist hier dermaßen unbestimmt, sodass das Urteil der Frau Präsidentin Griss das einzig zutreffende ist: Man sollte sich das sparen. – Danke. (Beifall bei JETZT und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.16


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag.a Gertraud Salzmann gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.


18.16.23

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und daheim vor den Fernsehbildschirmen! Die gut gepflegten Almwiesen, das herrliche Bergpanorama, die köstlichen Produkte in den bewirtschafteten Almhütten – all das sind nicht nur schöne Bilder aus einem Katalog, sondern das ist es, was wir im Sommer und im Herbst bei uns, bei mir in Salzburg, aber auch in vielen anderen Bundesländern tagtäglich erleben. Es ist sowohl für die Einheimischen als auch für die Gäste Naturerlebnis, Entschleunigung und Erholung. Die Bäuerinnen und Bauern, meine Damen und Herren, leisten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der Landschaft, und sie arbeiten mit großem Einsatz und mit großer Verantwortung für unser Land. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kumpitsch.)

In meinem Heimatbundesland Salzburg, aber auch in vielen anderen Bundesländern, in denen die Almwirtschaft sehr rege betrieben wird, sind die Almen ein ganz wichtiger Bestandteil – für die Landwirtschaft, für die Wirtschaft, für den Tourismus, aber auch für die Freizeit; daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es uns ganz wichtig, ein gutes Miteinander zwischen den Almbetreibern und den Almbesuchern herzustellen und zu gewährleisten.

Frau Kollegin Griss, Sie sprechen davon, und das kann ich leider nicht nachvollziehen, dass wir als Gesetzgeber das Ansehen der Gerichte schädigen, weil wir ein Gesetz erlassen. – Das kann ich so leider nicht verstehen. Herr Kollege Noll, Sie sprechen davon, dass das Ganze ein Unfall und ein Unsinn ist. – Nein, das ist es nicht! Sie reden jetzt nämlich nur von § 1320 Abs. 2, der jetzt hinzugefügt wird, aber, meine Kolleginnen und Kollegen, betrachten Sie bitte das Gesamtpaket!

Frau Bundesminister außer Dienst Elli Köstinger hat in ihrem Ministerium einen Aktionsplan für sichere Almen erstellt. Dieser Aktionsplan, lieber Herr Kollege Noll, beinhaltet eben nicht nur die Abänderung des § 1320 durch Anfügung des Absatz 2, sondern darüber hinaus auch – ganz wichtig und wertvoll! – einen Verhaltenskodex für Wanderer zur Nutzung der Almen. Ich bin sehr viel auf den Almen unterwegs, und darum weiß ich, wie wichtig es ist, das einzufordern beziehungsweise die Gäste auch bewusst darauf hinzuweisen. – Das ist der erste Teil.

Der zweite Teil, der in diesem Gesamtpaket, über das wir jetzt reden, enthalten ist, ist ein Ratgeber mit Empfehlungen für die Almbetreiber und für die Weideviehhalter. Das ist meines Erachtens auch ganz wichtig. Und dazu, ja, kommt § 1320 Abs. 2 ABGB. Die Änderung betreffend Tierhalterhaftung, meine Damen und Herren, sieht eine


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